Erster Blauzungen-Fall in Rheinland-Pfalz
Neben den bisher betroffenen Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist nun auch in Rheinland-Pfalz im Landkreis Bitburg-Prüm das Blauzungenvirus (BTV-3) nachgewiesen worden. Mit der Bestätigung sind in Rheinland-Pfalz die Bedingungen für den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ nicht mehr gegeben.
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Das hat zur Folge, dass Tiere empfänglicher Arten aus Rheinland-Pfalz in Bezug auf BTV den einschlägigen Verbringungsbeschränkungen unterliegen. Die Verbringungsbeschränkungen gelten für alle empfänglichen Arten wie Schafe, Ziegen, Rinder, Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen. Dabei wird in verschiedene Verbringungsregeln für Zucht und Nutztiere sowie für Schlachttiere unterschieden. Ebenso gelten unterschiedliche Regelungen für das Verbringen von empfänglichen Tierarten innerhalb nicht-BTV-freier und BTV-freier Bundesländer und Mitgliedsstaaten beziehungsweise Zonen in anderen Mitgliedsstaaten.
Scheinbar stammen alle positiven Nachweise aus Betrieben, die einen autogenen, mittlerweile zurückgerufenen, Impfstoff der Firma "SAN Group Biotech Germany" verwendet haben. Grund des Rückrufs waren Mängel bei den Inprozesskontrollen und Nachweise des Virus nach Einsatz der Impfung.
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