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Bekämpfung und Notfallzulassung

Immer wieder Rübenmotten

Die Rübenmotte tritt in Baden-Württemberg lokal seit einigen Jahren verstärkt auf. Generell gilt, dass die Rübenmotte von heißen und trockenen Bedingungen sowie von der räumlichen Konzentration des Rübenanbaus (zum Beispiel Zuckerrübenmieten im Vorjahr auf angrenzenden Flächen) profitiert.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 26.05.2025
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Im Jahr 2025 war die Rübenmotte aufgrund der vielen Niederschläge kein Problem. Dieses Jahr gab es erste Zuflüge; die weitere Witterung wird entscheiden, ob es in intensiveren Rübenanbaugebieten mit einem stärkeren Zuflug bis Mitte Juni kommt. Im Regelfall können die ersten beiden Generationen (Juni/Juli), insbesondere bei Trockenheit und lokal stärkerem Auftreten, wirtschaftliche Schäden verursachen und bekämpfungswürdig sein. Es gibt bislang keine Hinweise, dass bei regelmäßigen Niederschlägen Schäden entstehen, da hier die Eier abgewaschen werden und die Rüben vitaler und widerstandsfähiger sind.

Überwachung und Bekämpfungsrichtwerte

Die Landwirtschaftsämter in den Anbauregionen überwachen ab diesem Jahr den Zuflug der Rübenmotte verstärkt mit Pheromonfallen. Selbstverständlich steht es Landwirten frei, auch selbstständig zu überwachen. Gemäß der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ (Seite 91) gilt bis Mitte Juli der Bekämpfungsrichtwert bei Zuflug (Überwachung mit Pheromonfallen) ohne unmittelbar nachfolgende Niederschläge als erreicht. Die Landwirtschaftsämter werden dazu in ihren Warndiensten berichten. Ab Mitte Juli gilt der Bekämpfungsrichtwert als erreicht, wenn 40 Prozent der Pflanzen befallen sind. Bezüglich der dritten und teilweise auch vierten Generation (ab August) sind bislang keine Versuche bekannt, nach denen eine Insektizidbehandlung zu diesem späten Zeitpunkt noch wirtschaftlich wäre.

Notfallzulassung für Coragen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Zulassung gegen Zuckerrübenmotte an Zuckerrüben vom 1. Juni 2025 bis 28. September 2025 erteilt. Coragen darf in den BBCH-Stadien 19 (9 und mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte bis zu zweimal im Abstand von mindestens 10 Tagen mit einem Aufwand von 0,125 Liter pro Hektar in 300 bis 800 Liter Wasser pro Hektar gespritzt werden. Es wird eine hohe Wassermenge und die Zugabe eines Netzmittels zur optimalen Wirkung empfohlen. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

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