Mit Tierwohl den Stallbau befördern
Am 11. Februar 2022 stehen vier agrarrelevante Themen auf der Tagesordnung der ersten Bundesratssitzung dieses Jahres – darunter die nordrhein-westfälische Gesetzesinitiative zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
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Mit dem von Nordrhein-Westfahlen eingebrachten Entwurf für ein Bundesgesetz zum Tierwohl will die Düsseldorfer Landesregierung Stallumbauten erleichtern, bestehende Regelungslücken schließen und baurechtliche Hürden beseitigen.
Unter anderem soll dazu dem Tierwohl bei behördlichen Abwägungen im Naturschutzbereich künftig mehr Bedeutung beigemessen werden. Zur weiteren Beratung wird der Entwurf in die zuständigen Ausschüsse unter Federführung des Agrarausschusses überwiesen.
Neuregelung der Bioabfallverordnung
Von den geplanten Änderungen in sechs verschiedenen abfallrechtlichen Verordnungen ist aus landwirtschaftlicher Sicht vor allem die Bioabfallverordnung von Interesse. Ziel der Neuregelung ist es, den Eintrag von Kunststoffen über Verpackungen bei Lebensmittelabfällen oder in der Landwirtschaft verwendete Folien in die Umwelt und damit letztlich in die Nahrungskette zu reduzieren. Dazu soll etwa der Anwendungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert werden, so dass künftig auch bodenbezogene Verwertungen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen erfasst sind.
Erweitert werden sollen die Vorgaben, um Fremdstoffe in Bioabfällen zu vermindern. Vorgesehen sind Vorgaben zur einmaligen Bodenuntersuchung bei erstmaliger Aufbringung von Bioabfällen. Die Länderkammer wird der Vorlage nach Maßgabe zahlreicher Änderungen zustimmen.
Anpassungen im europäischen und nationalen Recht
Mit der Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften trägt der Bund einer Reihe von Anpassungen im europäischen und nationalen Recht Rechnung. Diese betreffen unter anderem den Umstieg auf eine elektronische Abwicklung von Lizenzverfahren. Geändert werden sollen beispielsweise die EG-Sicherheiten- und die EG-Lizenz-Verordnung, ferner die Rinder- und die Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung.
Aufgehoben werden sollen die Getreide-Ausfuhr- und Verarbeitungs-Überwachungs-Verordnung sowie ein Teil des nationalen Durchführungsrechts zur Zuckerquote.
Folgenabschätzung der EU-Bodenstrategie 2030
Stellung nehmen wird der Bundesrat schließlich zum Brüsseler Vorschlag einer EU-Bodenstrategie für 2030. Der Agrarausschuss der Länderkammer weist in seiner Empfehlung darauf hin, dass die angekündigten Maßnahmen vielfältige Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft haben werden und verlangt umfassende Folgenabschätzungen. Nur so könnten die vorgesehenen Maßnahmen realistisch beurteilt werden.