QS-Leitfäden überarbeitet
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- Im Sinne der Seuchenprävention müssen Tierhalter darauf achten, dass die Kadaverlagerung gegen unbefugten Zugriff gesichert ist.
- Buchten für kranke und verletzte Tiere müssen aus Tierschutzgründen mit einer weichen, trockenen Einstreu oder Unterlage versehen sein. Die Haltung von Tieren in Krankenbuchten mit Voll- oder Teilspaltenboden ohne Einstreu oder weiche Unterlage ist nicht erlaubt.
- Um die Versorgung der Tiere bei Stromausfall sicherzustellen, sollte ab 2016 in allen QS-Betrieben ein Notfallplan vorliegen. Ab 2017 ist dieser verpflichtend.
Detaillierte Informationen zu allen Leitfaden-Änderungen finden Sie auf der QS-Homepage (www.q-s.de). unter Downloads / Dokumente.
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