Klimaschutzabkommen bestätigt Sonderrolle der Landwirtschaft
Im Klimaschutz genießt die Landwirtschaft eine Sonderrolle, weil sie die Ernährung sichert.
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Am 22. April 2016 hat die Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Darin haben alle Staaten die Sicherung der Ernährung als oberste Priorität festgeschrieben und daher der Landwirtschaft als Produzent von Lebensmitteln eine Sonderrolle beim Klimaschutz zuerkannt. Die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz dürfen daher die Nahrungsmittelproduktion nicht beeinträchtigen, betont der Deutsche Bauernverband (DBV). Die Bundesregierung ist nun gefordert, diese Sonderrolle auch im Klimaschutzplan 2050 als Voraussetzung weiterer Aktivitäten festzuschreiben.
In Anbetracht der weltweiten komplexen Herausforderungen des Klimaschutzes, der knapper werdenden Anbauflächen und der Nahrungsmittelversorgung sollte der Öffentlichkeit nicht suggeriert werden, die Antworten lägen in der Reduzierung der Tierbestände und der Bevormundung der Verbraucher. So erwartet der DBV ein eindeutiges Bekenntnis der Politik zur Tierhaltung in Deutschland.
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