Sauenhaltung in Kastenständen
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Zur Zeit wird ein Großteil aller Sauen während der ersten vier Wochen der Trächtigkeit in Kastenständen gehalten. Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit besteht im Falle von zu kleinen Kastenständen und großen Sauen in vielen Betrieben akuter Handlungsbedarf. Strafwürdige Zustände dürften von den Behörden nicht geduldet werden. Die Behörde räumt ein, dass die Möglichkeiten des Umbaus zu breiteren Ständen durchaus auch problematisch sein können.
Das Umdrehen der Sauen habe arbeitswirtschaftliche und hygienische Nachteile, wenn die Sau zum Beispiel in den Trog kotet. Es könne aber zwischen zwei eigentlich zu engen Ständen wenigstens ein Freiraum eingeplant werden, der dem Tier die Möglichkeit eröffnet, die Gliedmaßen ohne Behinderung während des Liegens in die Lücken zu legen. Bei Neubauten solle eine Gruppenhaltung der Sauen angestrebt werden, in dem die Tiere in der Gruppe gehalten und nur zum Besamen
fixiert würden. Diese Haltungsform habe sich in verschiedenen europäischen Ländern bereits bewährt.
Quelle: „Haltung von Sauen in Kastenständen – eine Bewertung der tierschutzrelevanten Aspekte“, Der praktische Tierarzt 97, Heft 10 (2016)
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