Bundesrat stimmt Schweinepest-Monitoring-Verordnung zu
- Veröffentlicht am
Danach werden künftig verendet aufgefundene oder bei einer Jagd erlegte Wildschweine untersucht, bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt werden. Die im Rahmen des ASP-Monitorings gewonnenen Proben sollen gleichzeitig auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) untersucht werden, die klinisch nicht von der Afrikanischen Schweinepest zu unterscheiden ist. Darüber hinaus sollen auch „gesund“ erlegte Wildschweine weiterhin auf Antikörper gegen das KSP-Virus beprobt werden. Die Entnahme der Proben soll durch die Jäger erfolgen, die die Proben dann direkt an die von der zuständigen Behörde bestimmte Untersuchungseinrichtung senden. Ebenfalls ist ein KSP-Monitoring bei Hausschweinen vorgesehen, um die hierzu in den Bundesländern durchgeführten Überwachungsmaßnahmen auf eine einheitliche Rechtsgrundlage zu stellen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.