Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Handel mit Pflanzenschutzmitteln

BayWa akzeptiert Bußgeld

Die BayWa AG, München, und das Bundeskartellamt haben sich auf die Beendigung des Kartellverfahrens zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln geeinigt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Das Unternehmen hat sich nach eigenen Angaben entschieden, das Verfahren mittels eines Settlements zu beenden. Das Settlement beinhaltet die Zahlung einer Summe bis zu 68,6 Mio. Euro. Aus rechtlichen Gründen könnte sich diese Summe in den nächsten Wochen noch reduzieren. Eine Ergebnisbelastung des Jahres 2019 aus dieser Einigung mit dem Kartellamt wird durch Sondererträge aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen vollständig ausgeglichen, heiß es in der Mitteilung weiter.

Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen von dreizehn Anbietern von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Die BayWa AG hat mit dem Bundeskartellamt zur Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zusammengearbeitet, bestätigt auch die Behörde.

Laut BayWa habe man nach reiflicher Abwägung das Settlement akzeptiert, um Rechtssicherheit für das Unternehmen herzustellen und die Interessen der Aktionäre zu schützen. Das Handelsunternehmen verweist darauf, dass die Kunden im Zusammenhang mit diesem Verfahren keinen wirtschaftlichen Schaden gehabt haben. Dies sei, so die BayWa, auf das schon immer im Unternehmen geltende, stark gestaffelte, sehr individualisierte Preissystem zurückzuführen.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.