Alle Niederlassungen offen
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Nach der von der Bundesregierung vorgenommen Einstufung zählen die Niederlassungen zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind damit für die Versorgung der Bevölkerung relevant. Die Kunden könnten zu den gewohnten Öffnungszeiten einkaufen, meldet das Unternehmen auf seiner Internetseite.
Das Unternehmen stellt nach eigenen Angaben über seinen Krisenstab sicher, dass an seinen Standorten und Geschäftsstellen sämtliche behördliche Auflagen erfüllt und darüber hinausreichende Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu verringern. „Der Schutz der eigenen Mitarbeiter sowie unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitglieder hat oberste Priorität“, zitiert die Mitteilung die Vorstände der Genossenschaft.
Die Ausnahmeregelung für den Weiterbetrieb gelte für alle Geschäftsbereiche der ZG Raiffeisen und damit für die Agrar- und Technikniederlassungen sowie Tankstellen, das Geschäft mit Heizöl und Diesel sowie die Baustoffniederlassungen und die Haus- und Gartenmärkte.
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