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Saatgut-Treuhandverwaltung

Nachbauerklärung einreichen

Für das Anbaujahr Herbst 2022 und Frühjahr 2023 können bis 30. Juni 2023 die Nachbauerklärungen fristgerecht eingereicht werden.
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Im Auftrag der Pflanzenzüchter bitte die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirtinnen und Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet mit dem Ende des Wirtschaftsjahres am 30. Juni 2023, teilt die STV mit.

Trockenphasen, Extremwetterer, Schädlingsdruck, reduzierter Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz fordern die Landwirtschaft. Darauf reagieren die die deutschen Pflanzenzüchter nach eigenen Angaben mit angepassten Sorten. Grundlage des Züchtungsfortschritts sind die Einnahmen durch Z-Lizenz- und Nachbaugebühren. Von einer fristgerechten und vollständigen Nachbauauskunft profitierten Züchter und Landwirtschaft gleichermaßen.

Landwirtinnen und Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten für die Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aber bereits 2015 klargestellt, dass nur dann rechtmäßig Nachbau betrieben wird, wenn bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Aussaat (30. Juni) die geschuldeten Nachbaugebühren bezahlt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Nachbaugebühren ist weder von einer vorherigen Zahlungsaufforderung noch von dem Bestehen oder Nichtbestehen oder gar der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs abhängig. Landwirtinnen und Landwirte müssen also von sich aus tätig werden, auch ohne entsprechende Aufforderung.

Wird die Zahlungs- oder Rückmeldefrist bis zum 30. Juni 2023 verpasst, könne das laut Mitteilung finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Was viele Betriebsleitende nicht wissen: nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirtinnen und Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 – 96 94 31 60.

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