Qualitätszeichen bis im Sommer
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Ein runder Tisch mit Landwirtschaftsminister Peter Hauk legte im Sommer 2023 die Eckpunkte des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZ BW) für Streuobst fest, wie in einer Brancheninformation zu lesen ist. Demnach gilt für die zukünftige Anwendung, dass Streuobst nach §4 (7) des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes definiert ist mit Ausnahme der dort genannten Mindestfläche. Konkretere Angaben dazu enthält die Mitteilung nicht.
Zur Kulturführung heißt es: Pflanzenschutzmaßnahmen sollen auf Streuobstflächen bis zum fünften Standjahr zugelassen sein. Allerdings seien keine Herbizide zugelassen. Voraussetzung für eine mineralische Düngung sei eine Bodenanalyse. Die Stickstoffdüngung werde nicht erlaubt. Bei der Rohware wird eine Qualitätszeichen-Zertifizierung verlangt mit einer Toleranz von 5 Prozent, sofern keine gezielte Beimischung erfolgt. Beim Saft hingegen ist eine Beimischung von 15 Prozent „Nicht-Streuobst” zur geschmacklichen Abrundung zugelassen.
Seit Anfang 2022 sei das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Gespräch mit Praktikern. Bei einem Fachgespräch im Mai 2023 waren vor allem die Themen Beimischung von „Nicht-Streuobst” und Pflanzenschutz umstritten. Aktuell entwerfe die Behörde ein Kennzeichnungs- und Kontrollsystem sowie ein Kommunikationskonzept.
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