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Biozide für Privatanwender

Beratung benötigt?

Bisher freiverkäufliche Biozid-Produkte gegen Schädlinge und Schimmelpilze im Haus sollen nach Ideen der Umweltministerin nur noch nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch an Privatanweder verkauft werden dürfen.

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Ratten sind Schädlinge in Haus und Garten.
Ratten sind Schädlinge in Haus und Garten.pixelstunde/pixabay.com
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In Deutschland soll es nach Vorstellung der Bundesregierung künftig noch schwerer werden, sich mit geeigneten Biozid-Produkten gegen Mäuse im Keller, Silberfische im Badezimmer oder Schimmelpilze im Mauerwerk zu schützen. Nach Auffassung des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), der die Interessen der deutschen Biozid-Hersteller vertritt, ist jetzt der Bundesrat gefordert, besonders unsinnige Regeln einer heute im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zu kippen.

Beratungsgespräche sollen Pflicht werden

Die auf Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) beschlossene „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ baut, wie der sperrige Name schon andeutet, auf mehr Bürokratie. Nützliche Produkte für Privathaushalte, mit denen sie ihre Gesundheit, Lebensmittel oder ihre Wohnräume schützen, sollen nur nach verpflichtenden „Beratungsgesprächen“ verkauft werden. Dafür müssten Drogeriemärkte umgebaut, tausende Mitarbeiter geschult und neue Kontrollstellen bei Behörden eingerichtet werden – oder der Handel listet die Produkte aus.

„Das Selbstbedienungsverbot begründet das BMU mit einem angeblichen Vergiftungsrisiko durch die Produkte. Dabei sind diese Produkte ausdrücklich für Privatnutzer zugelassen worden, weil sie auch von Laien ohne Risiko zu verwenden sind. Hier werden Hersteller, Handel und letztlich die Kunden gegängelt, ohne dass ein nennenswerter Nutzen für Mensch und Umwelt erkennbar wäre“, kommentierte IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.

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