Pflanzenschutz aktuell
Rapsanbau planen
Die Saat von Winterraps steht jetzt an. Der Amtliche Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart gibt Hinweise, was bei der Bekämpfung von Schädlingen und Unkräutern zu beachten ist.
- Veröffentlicht am
Das Anwendungsverbot für Beizmittel, die die bienengefährlichen Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, gilt weiterhin.
Deshalb stehen voraussichtlich zur Rapsaussaat, auch in diesem Jahr, keine Beizmittel zum Schutz vor Befall durch Erdfloh-Arten und Larven der Kleinen Kohlfliege zur Verfügung. Die Saatgutbeizung beschränkt sich somit auf Thiram und Dimethomorph (DMM) und wirkt nur gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit muss davon ausgegangen werden, dass Herbizide aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe nicht ausreichend abgebaut wurden. Im nachgebauten Raps sollte deshalb der flachen Bodenbearbeitung nach der Ernte der Vorfrucht eine weitere tiefe mischende Bodenbearbeitung zur Saatbettbereitung folgen.
Die Wahl der Herbizide und des Anwendungszeitpunktes richtet sich nach der Verunkrautung. Hinweise zu den Mitteln und deren Wirkungsspektrum finden sich im Merkblatt Pflanzenproduktion 2015 in Tabelle 31 auf S. 44 und Tabelle 32 auf S. 45.
Wichtige Unkrautarten wie Ehrenpreis, Hirtentäschel, Hellerkraut, Kamille, Klettenlabkraut, Stiefmütterchen, Storchschnabel und Vogelmiere werden im Winterraps am besten im Vorauflauf (nach der Saat bis zum Beginn des Auflaufens der Rapskeimlinge) bekämpft. Eine wichtige Voraussetzung für eine gute Wirkung der Mittel ist ein abgesetzter feuchter Boden.
Auf vielen Flächen, vor allem in der Nähe von Wohngebieten, ist die Anwendung von Clomazone-haltigen Mitteln aufgrund der Auflagen NT127 (keine Anwendung wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 °C vorhergesagt sind) und NT154 bzw. NT155 (Abstand von 50 Meter bei Kombimitteln bzw. 20 Meter, wenn das Solomittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird, zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst), Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und Flächen, auf denen gemäß der Ökoverordnung und der Diätverordnung produziert wird; u.a.) nicht möglich. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen oder örtlichen Verhältnissen müssen Clomazone-freie Herbizide zur Anwendung kommen.
Bei schwacher Mischverunkrautung reichen Fuego oder Quantum aus. Tritt zusätzlich Klettenlabkraut auf, ist Fuego Top das Mittel der Wahl. Kommen noch Storchschnabel-Arten hinzu, ist die Anwendung von Butisan Gold zu empfehlen.
Eventuell notwendige Nachbehandlungen mit Effigo, Fox, Runway oder Stomp Aqua gegen Kamille, Klettenlabkraut, Kornblume, Klatschmohn, Rauke-Arten und andere Unkrautarten können nach dem Auflaufen der Rapskeimlinge folgen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Nimbus CS (Wirkstoffe: Clomazone + Metazachlor) bis zum 31.12.2015 verlängert. Diese Zulassungsverlängerung wurde bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.