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Pflanzenschutz in Raps

Bienenschutz und Regeln für Tankmischungen

Beim Pflanzenschutz in Raps gelten besondere Regeln zum Schutz der Bienen. Außerdem gilt Achtung bei Tankmischungen von Biscaya mit dem Azolfungizid Mirage 45 EC. Worauf Sie achten sollten.

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Minardi
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Achtung bei Tankmischungen von Biscaya mit Mirage 45 EC

Biscaya ist derzeit das einzige Insektizid, das auch bei einer Tankmischung mit Azolfungiziden zur Rapskrebsbekämpfung in der Vollblüte seine B4- Einstufung behält.

In Halbfreiland- und Freilandversuchen des Julius Kühn-Institutes im vergangenen Jahr wurde allerdings nun festgestellt, dass speziell bei Tankmischungen von Biscaya mit Mirage 45 EC (bei Soloanwendung ebenfalls B4) eine deutlich erhöhte Mortalität bei Honigbienen auftritt. Vom Julius Kühn-Institut wird daher dringend empfohlen, bis zur endgültigen Klärung durch weitere Untersuchungen diese Tankmischung nicht mehr in der Blüte einzusetzen.

Tankmischungen von Biscaya mit anderen Azolfungiziden oder auch zum Beispiel mit Cantus Gold oder Symetra sind hiervon nicht betroffen.

Bienenschutz unbedingt beachten

Blühende Rapsfelder sind für Bienen sehr attraktiv und haben als Nahrungsquelle eine große Bedeutung. Ein Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Rapsschädlinge liegt daher beim Bienenschutz. Die Auflagen zum Schutz der Bienen müssen unbedingt eingehalten werden.

Blühender Raps darf nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln (B1- Auflage) behandelt werden. Zudem muss beim Einsatz von bienengefährlichen Insektiziden immer auch darauf geachtet werden, ob blühende Unkräuter im Feld vorhanden sind.

Einige Pyrethroide haben eine B2-Auflage. Diese Mittel dürfen in blühenden Beständen zwar eingesetzt werden, aber erst nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis max. 23 Uhr. Wann ist das „Ende des täglichen Bienenfluges“ erreicht? Bienen beenden ihre Aktivität im Raps gegen 19:00 Uhr und verlassen die Felder. Es verbleibt also für den Einsatz von B2-Mitteln eine Zeitspanne von ca. 4 Stunden. Der Spritzbelag muss bis zum nächsten Morgen angetrocknet sein.

Zusätzlich Auflage NN 410

Die Auflage B4 bedeutet, dass diese Mittel nicht bienengefährlich sind und in blühenden Beständen auch am Tag zum Einsatz kommen können. Da die Rapsblüten aber nicht allein nur von den Bienen aufgesucht werden, sondern auch von vielen anderen Bestäuberinsekten, wurde aus Vorsorgegründen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) allen als B4 eingestuften Insektiziden zusätzlich die  Auflage NN 410 erteilt.

Diese Auflage bedeutet, dass die Mittel als schädigend für Bestäuberinsekten eingestuft werden und nach Möglichkeit die Anwendung in die Blüte vermieden werden sollte oder insbesondere zum Schutz der Wildbienen in den Abendstunden erfolgen sollte.

Die Einstufung B4 gilt aber immer nur für die Einzelanwendung des Mittels bis zur maximal zugelassenen Aufwandmenge. Tankmischungen zweier als B4 eingestufter Insektizide sind vom BVL nicht geprüft. Untersuchungen des Julius Kühn-Institutes haben bei diesen B4-Tankmischungen festgestellt, dass sich additive bis synergistische Wirkungen ergeben können, so dass diese Kombinationen tatsächlich als bienengefährlich bewertet werden müssen und nicht in die Blüte appliziert werden dürfen.

Achtung bei Tankmischungen

Achtung bei Tankmischungen mit Azolfungiziden!  Alle als bienenungefährlich eingestuften Pyrethroide haben die Auflage NB6623. Diese Auflage bedeutet, dass Tankmischungen dieser Mittel mit Azolfungiziden (z.B. Caramba, Folicur, Matador, Orius, Propulse) erst nach dem täglichen Bienenflug eingesetzt werden dürfen, was einer B2-Auflage für diese Tankmischungen entspricht.

Unbedingt zu beachten ist auch, dass sowohl Mospilan SG als auch Nexide bei Soloanwendung als bienenungefährlich eingestuft sind, in Tankmischungen mit Azolfungiziden in blühenden Beständen aber nicht eingesetzt werden dürfen, auch nicht nach dem täglichen Bienenflug.

 

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