Frostschäden und die Folgen erörtert
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Bei der Tagung wurde das langjährige Mitglied Karl Voges verabschiedet. Er tritt zum 30. Juni in den Ruhestand. BOG-Vorsitzender Jens Stechmann würdigte die fast 25-jährige Arbeit von Voges im Ausschuss und dankte ihm für seinen Einsatz zum Wohle des deutschen Obst- und Gemüsebaues.
Zunächst ging der Ausschuss auf die bundesweiten, zum Teil extremen Frostnächte vom 18. bis 21. April 2017 ein und stellte fest, dass dadurch bundesweit erhebliche Schäden im Obstbau verursacht wurden. Das Ausmaß hängt von der Region, Lage und Sorte ab. Sowohl beim Obst als auch beim Wein sind aber besonders die frühen Sorten und die Junganlagen betroffen. Meist lagen die Temperaturen bei minus drei bis minus sieben Grad Celsius.
Schäden gibt es bei Kirschen, Pfirsichen, Äpfeln, Erdbeeren und Strauchbeeren, das genaue Ausmaß ist derzeit aber noch nicht zu beziffern. Besonders hart getroffen wurde Baden-Württemberg, gefolgt von Hessen, dem südlichen Rheinland-Pfalz, Rheinland, Bayern, Sachsen und Brandenburg.
Gemüsebau weniger betroffen
Der Gemüsebau ist etwas glimpflicher davongekommen, aber insbesondere Wachstumsverzögerungen, wie zum Beispiel bei Spargel, führen auch hier zu Verlusten, neben direkten Schäden durch den Frost an den Kulturen wie beispielsweise an Salaten.
Zur Abwehr wurden diverse Schutzmaßnahmen ergriffen, von der Frostschutzberegnung über Windräder bis hin zu Wachsfeuern und Hubschraubereinsätzen. Wo solche Schutzmaßnahmen eingesetzt wurden, konnte durch hohen Arbeits- und Materialeinsatz wohl Schlimmeres verhindert werden. Gerade beim Kernobst hat die Frostschutzberegnung in den Betrieben, in denen dies möglich ist, die Verluste gesenkt. Frostschäden werden auch aus den Niederlanden, Belgien, Südtirol und der Steiermark gemeldet.
Lob für neuen QS-GAP-Leitfaden
Bezüglich der Qualitätssicherung bei Obst und Gemüse stellten die Mitglieder des BOG fest, dass der neue Leitfaden QS-GAP 2017 ein handlicheres und praktikableres Format hat und die Überarbeitung gelungen ist. Zum Bereich der Marktorganisation Obst und Gemüse diskutierten die Mitglieder des BOG mit Ministerialrat Dr. Friedrich Wilhelm Kuhlmann den aktuellen Stand der Lissabonisierun. Außerdem erfolgte ein Austausch zur anstehenden „Omnibusverordnung“, eine Artikelverordnung mit Änderungen der Direktzahlungsverordnung, der ELER-Verordnung bis hin zu Änderungen bei der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation. Die BOG-Mitglieder drängten darauf, derzeit von größeren Veränderungen bei der gemeinsamen Marktorganisation Abstand zu nehmen. Die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Marktorganisation zum jetzigen Zeitpunkt seien nicht zielführend. Der BOG-Ausschuss sprach sich dafür aus, die derzeitige Marktorganisation in unveränderter Form fortzuführen.
Entspannte Lage auf den Märkten
Über die Obst- und Gemüsemärkte diskutierten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse mit Michael Koch von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft. Derzeit zeigen sich die Märkte für Obst und Gemüse recht freundlich. Die Spargelsaison, aber auch die Salatsaison haben ordentlich begonnen und auch der Apfelmarkt läuft recht freundlich. Gleichwohl, wenn dies noch nicht endgültig beurteilt werden kann, haben die Frostnächte um den 20. April die Stimmung bei Obst und Gemüse stark getrübt.
Mehr Bürokratie durch neue Düngeverordnung
Angesprochen wurden ferner drängende Probleme beim Pflanzenschutz und bei der Düngung. Bei der Düngeverordnung konnten zwar durchaus Verbesserungen erreicht werden, etwa bei den Sperrfristen für den Gemüse- und Beerensektor sowie bei der Ausbringung von Komposten, insgesamt bringe die neue Düngeverordnung aber einen gewaltigen Bürokratieaufwand für die Betriebe mit sich. Besonders betroffen ist hier der satzweise Anbau im Gemüsebau. Auch beim Pflanzenschutz gibt es eine Reihe von Problemen und Herausforderungen, die eine Kulturführung erschweren. Angefangen von der Kirschessigfliege bis hin zum großen Wirkstoffverlust durch die vergleichende Bewertung, aber auch durch eine zu starre gefahrenbezogene Bewertung, zum Beispiel im Hinblick auf den Bienenschutz. Beim Verbundvorhaben Lückenindikationen unterstützten die Mitglieder des BOG den beim BMEL eingereichten Antrag auf Verlängerung des Verbundvorhabens um weitere drei Jahre.
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