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Frostschäden

Bayern legt ebenfalls Hilfsprogramm auf

Wie in Baden-Württemberg gibt es nun auch in Bayern ein Hilfsprogramm für frostgeschädigte Betriebe. Die Konditionen ähneln sich. Der Bayersiche Bauernverband begrüßt die Entscheidung und erwartet eine schnelle und unbürokratische Umsetzung.
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Die Aprilfröste haben viele Kern- und Steinobstblüten massiv geschädigt. Die Erträge sind massiv eingebrochen. Nach Baden-Württemberg hat nun auch Bayern ein Hilfsprogramm für frostgeschädigte Betriebe aufgelegt.
Die Aprilfröste haben viele Kern- und Steinobstblüten massiv geschädigt. Die Erträge sind massiv eingebrochen. Nach Baden-Württemberg hat nun auch Bayern ein Hilfsprogramm für frostgeschädigte Betriebe aufgelegt. Werner-Gnann
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Das Hilfsprogramm sieht folgendes vor: Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.
 

Mindestens 30 Prozent Ertragseinbußen

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre. „Wir haben Betriebe mit 90 Prozent Ausfall zum Beispiel bei Äpfeln. Betroffen waren aber nahezu alle Obstarten, Steinobst, Kernobst und Beeren, sowie alle Regionen in Bayern. Selbst praxisübliche Schadensvorsorge, zum Beispiel durch Abdeckungen oder Frostberegnung, war aufgrund der extremen Wettersituation vielfach unwirksam. Für die schwer betroffenen Bauern ist das wirklich eine Existenzfrage“, sagt BBV-Obstbaureferent Theo Däxl. Der Bayerische Bauernverband begrüßt, dass das Bayerische Kabinett beschlossen hat, den Obst- und Weinbauern, die der Frost im April besonders hart getroffen hat, zu helfen.

Allein bei Obst werde in Deutschland mit Frostschäden von etwa 200 Millionen Euro gerechnet. „Es wird die kleinste Apfelernte seit 1991 geben. Im deutschlandweiten Durchschnitt wird bei Äpfel und Birnen nur etwa 50 Prozent einer normalen Ernte erwartet, bei Süßkirschen etwa 40 Prozent und bei Zwetschgen und Pflaumen etwa 60 Prozent. In Bayern werden die Frostschäden auf rund 60 Millionen Euro geschätzt.“

Regional gebe es jedoch sehr große Unterschiede, wobei die schlimmsten Schäden in Süddeutschland auftreten. Daher sei es auch gerechtfertigt, dass Bayern und Baden-Württemberg finanzielle Hilfen für besonders betroffene Betriebe anbieten.

Um die Betriebe auf Dauer für die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen, braucht es aber nach Auffassung des BBV noch weitere politische Schritte wie die Einführung einer Mehrgefahrenversicherung mit Hilfe von Bundesmitteln, wie das bereits in den allermeisten Ländern der EU möglich ist. Derzeit gibt es keine Frostversicherung für Stein- und Kernobst, im Beerenobstbereich sind lediglich Erdbeeren gegen Frost versicherbar. Ferner hält der BBV Förderprogramme für Bewässerung in den Anlagen zur Frostschutzberegnung sowie die Möglichkeit zur Bildung von steuerfreien Rücklagen zur Absicherung von Klimarisiken in der Landwirtschaft für notwendig.

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