Gegen Läuse in Zuckerrüben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Carnadine (Wirkstoff: Acetamiprid) die Zulassung gegen Grüne Pfirsichblattlaus und Schwarze Bohnenlaus in Zuckerrübe für die Zeit vom 25. März bis zum 22. Juli 2019 für 120 Tage erteilt.
Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blatt-Stadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: 35 Tage.
Vorsicht nahe Oberflächengewässern
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410). An blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden darf das Mittel nicht in Mischung mit Azol-Fungiziden angewendet werden (NB6612).
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