Kartoffel- und Spargelnotfall
Notfallzulassung nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) wieder in Kartoffel auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau und neu zusätzlich in Spargel, ab dem 19. Februar bis zum 17. Juni 2020 befristet für 120 Tage zugelassen.
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In Kartoffel kann das Mittel mit 30 kg/ha beim Legen der Kartoffeln mit Granulatstreuern in die offene Furche eingemischt werden. In Spargel wird Attracap mit 30 kg/ha mit einem Granulatstreuer auf den abgefrästen Damm gestreut.
Streuer ist Pflicht
Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen,
- das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist,
- das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
- bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.
Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Die Granulate sind vollständig in den Boden einzuarbeiten. Sollten sie auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, sind sie umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten. Wartezeit: F.
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