Lagergetreide: Maßnahmen zur Ernteerleichterung
Aufgrund der heftigen Gewitter mit Sturmböen sind viele Bestände ins Lager gegangen. Bei betroffenen Beständen muss geprüft werden, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist oder die Bestände noch natürlich abreifen und gedroschen werden können. Nur wenn aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung unmöglich ist, kommt auf Teilflächen eine Vorernteanwendung mit Glyphosat in Betracht (WA700, WA701 und WA702). Dabei ist je nach Mittel eine Wartezeit von sieben oder 14 Tagen einzuhalten. Wenn das Getreide nicht im eigenen Betrieb verwendet wird, muss wegen der nachweisbaren Rückstände vorab mit dem Abnehmer geklärt werden, ob das so behandelte Erntegut angenommen wird. Die Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und ist seit dem 21.Mai 2014 untersagt.
Stehen blühende Unkräuter (insbesondere Kornblumen) in den Getreidebeständen, können Honigbienen, auch aus großer Entfernung, zufliegen, um Pollen und Nektar zu sammeln. Nach einer Behandlung mit Glyphosat-Mitteln sterben die Pflanzen langsam ab. Deshalb können abgespritzte blühende Bestände noch mehrere Tage von Bienen besucht werden. In den vergangenen Jahren wurde nach Behandlung blühender Bestände Glyphosat im Honig nachgewiesen. Die Rückstände lagen sogar über der zulässigen Rückstandshöchstmenge, sodass der Honig nicht mehr vermarktet werden konnte.
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.