Ausschreibungen bei Biogasanlagen
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Vor allem für all jene Biogasanlagen, die mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, wird die Vorgehensweise für den Fortbestand ihrer Anlage relevant. Ende 2020 endet deren erste Vergütungsphase. Es gilt, eine Anschlussregelung zu finden – und die läuft mit dem EEG 2017 über die Ausschreibungen.
Verfahrensfehler vermeiden
„Das Ausschreibungsverfahren ist für alle Beteiligten Neuland und es gibt viele Aspekte, die dabei zu beachten sind. Mit unserem gemeinsamen Leitfaden wollen wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, mögliche Verfahrensfehler zu vermeiden und so von Anfang an erfolgreich an der Ausschreibung teilzunehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.
Vor diesem Hintergrund haben sich der Fachverband und der DIHK zusammengesetzt und ein erstes Papier erstellt, das Antworten auf die zentralen Fragen gibt: Wann und warum muss ich in die Ausschreibung? Was muss ich tun und wie fülle ich das Formular korrekt aus? Welche Vergütungsvoraussetzungen sind zu beachten und wie läuft das Zuschlagsverfahren?
Informationen auf 46 Seiten
In zehn Kapiteln auf 46 Seiten bietet die Broschüre umfassende Informationen und hilfreiche Tipps. Mit dem Leitfaden richten sich die beiden Verbände an Betreiber von Bestandsanlagen, an potenzielle Betreiber neuer Anlagen sowie an Firmen, die diese Anlagen bauen bzw. warten. Der Leitfaden kann auf der Seite des DIHK oder auf der Seite des Fachverbandes Biogas heruntergeladen werden.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. vertritt die Biogasbranche im Dachverband der Erneuerbaren Energien, dem Bun-desverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. Mit rund 4.900 Mitgliedern ist er Europas größte Interessenvertretung der Biogasbranche. Der Fachverband Biogas e.V. setzt sich bundesweit ein für Hersteller und Anlagenbauer sowie landwirtschaftliche und industrielle Biogasanlagenbetreiber. www.biogas.org
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