Frischer Wind in der Agrarförderung
Es war ein erklärtes Ziel des Kooperationsprojekts „Allianz für Niederwild“ der LAZBW-Wildforschungsstelle und des Landesjagdverbands die Agrarförderprogramme des Landes auf den Prüfstand zu stellen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung zu formulieren – ganz im Sinne des Niederwildes. Ein Meilenstein ist nun mit einer neuen FAKT- Fördermaßnahme erreicht.
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Es ist Mitte Oktober im Jahr 2017, auf einer Wiese südlich des Flughafens Stuttgart nahe der Bundestraße 27 treffen sich einige Personen und warten. Ein dunkler Wagen fährt vor, Landwirtschaftsminister Peter Hauk steigt aus. Anlass des Treffens ist die Projektvorstellung „Allianz für Niederwild“ und die Eröffnung der ersten Modellregion auf den Fildern durch den Minister. Bei der Besichtigung mehrjähriger Blühflächen kommt die Frage nach den aktuellen Umsetzungsmöglichkeiten auf und hier wird Eines schnell klar: In dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sind bisher nur einjährige und überjährige Blühmischungen möglich. Was vor allem das Rebhuhn braucht fehlt hingegen, nämlich Brachestrukturen als Brutplatz im kleinräumigen Wechsel mit geeigneten Nahrungsflächen.
Im Nachgang zu dem Eröffnungstermin wurden die LAZBW-Wildforschungsstelle und der Landesjagdverband vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz aufgefordert, eine niederwildfreundliche Fördermaßnahme für das FAKT auszuarbeiten. Mit Erfolg! Ab 2019 wird es eine solche Maßnahme unter dem Titel „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)“ geben.
Die Maßnahme
Mit der neu eingeführten FAKT-Maßnahme fördert das Land Baden-Württemberg Landwirte, die Flächen aus der Produktion nehmen und dafür mehrjährige Lebensräume für Feldhase, Feldvögel und Insekten schaffen. Die Bewirtschaftung ist einfach erklärt: Im ersten Standjahr wird die komplette Fläche mit einer Blühmischung eingesät. Ab dem zweiten Standjahr wird im Wechsel die Hälfte der Blühfläche stehengelassen und die andere Hälfte umgebrochen und neu eingesät. Dadurch wird die Strukturvielfalt auf Schlagebene erhöht und ein Nebeneinander von Deckung (Brut- und Setzplatz) und Nahrungshabitat geschaffen.
Die Vorteile
Mit dieser Maßnahme sollen neben dem Niederwild vor allem auch Blütenbesucher, insbesondere Wildbienen, und landwirtschaftliche Nützlinge, wie z.B. Spinnen oder Laufkäfer, gefördert werden. Darüber hinaus stellen Agrarumweltmaßnahmen auch ein alternatives Einkommen für Landwirte dar. Ein weiterer Vorteil der Maßnahme: Im letzten Antragsjahr wird der Vorfruchtwert des Ackers gesteigert.
Die Fördervoraussetzung
Wie im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) üblich, ist die Zahlung der Ausgleichsleistung an bestimmte Bedingungen bei der Maßnahmenumsetzung gekoppelt:
- Aussaat mit FAKT-Blühmischung M3 bis spätestens 15. Mai (10 kg/ha)
- Einhaltung einer Winterruhe bis 15. Januar im Folgejahr, danach auf ca. ½ der Fläche Mulchen und Bodenbearbeitung zur Vorbereitung der Neuansaat möglich
- Spätestens bis 15. Mai auf ½ (mind. 1/3 bis max. 2/3) der Fläche Neuansaat der Blühmischung, Querteilung empfohlen
- In den folgenden Antragsjahren wechseln Neuansaat und Bracheteil jährlich
- Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Im letzten Antragsjahr ist eine ackerbauliche Nutzung (Vorbereitung einer Folgekultur) auf der Förderfläche wieder ab dem 01.09. möglich
- Mindestgröße 0,5 ha, Mindestbreite 10 m
- Die Maßnahme ist 5 Jahre auf der gleichen Fläche durchzuführen
- Anrechnung als Ökologische Vorrangfläche ist nicht möglich
- Jährliche Ausgleichsleistung beträgt 540 €/ha/Jahr
- Antragstellung erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde am Landratsamt
FAKT-Vorantragsverfahren ab 2019
Die Teilnahme am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) des Landes Baden-Württemberg ist erfreulich gut und hat im Antragsjahr 2018 sowohl bezüglich der Anzahl der Anträge als auch bei Teilmaßnahmen- und Finanzierungsumfang erneut stark zugelegt. Dies betrifft auch die Brachebegrünung mit Blühmischungen.
Aufgrund der guten Annahme des Programms durch die Landwirtschaft, ist es zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT ab dem Antragsjahr 2019 erforderlich, im Spätherbst 2018 (02.November 2018 - 17. Dezember 2018) erstmals ein sogenanntes Vorantragsverfahren durchzuführen, auch für die Beantragung der ab 2019 neu angebotenen Teilmaßnahme „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)“. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fiona-antrag.de.
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