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Tengelmann-Übernahme durch Edeka

Monopolkommission gegen Supermarkt-Fusion

Die Monopolkommission empfiehlt, die von Edeka und Tengelmann beantragte Ministererlaubnis nicht zu erteilen.

Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ein Sondergutachten zum Ministererlaubnisverfahren im Zusammenschlussvorhaben Edeka und Kaiser's Tengelmann übermittelt. Die Kommission wägt in ihrem Gutachten die zu erwartenden Wettbewerbsbeschränkungen aus der geplanten Fusion mit möglichen Gemeinwohlvorteilen ab. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Gemeinwohlvorteile die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen. Die Ministererlaubnis sollte nicht erteilt werden.

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Bei der Würdigung der Wettbewerbsbeschränkungen ist die Monopolkommission – soweit keine offensichtlichen Fehler vorliegen – an die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Zu beurteilen ist die Bedeutung der Wettbewerbsbeschränkungen in Relation zu der Bedeutung der Gemeinwohlvorteile. Nach Auffassung der Monopolkommission sind die Wettbewerbsbeschränkungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich. Die Übernahme hätte, gemessen an den Volumina der betroffenen Märkte sowie den Umsätzen der beteiligten Unternehmen, erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung.

Der Zusammenschluss mit Kaiser’s Tengelmann würde die starke Marktstellung von Edeka auf den regionalen Angebotsmärkten des deutschen Lebensmitteleinzelhandels ausbauen und absichern. Auf den Beschaffungsmärkten entfiele mit Kaiser’s Tengelmann ein bisher teilweise unabhängig beschaffendes Handelsunternehmen als Absatzalternative für viele Hersteller. Die Verhandlungsposition von Edeka gegenüber den Herstellern würde damit gestärkt.
 

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