Milchindustrie kritisiert Pfandpflicht für Milchverpackung
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Milch, Saft und Wein waren bisher von der Pfandpflicht ausgenommen. Die Verpackungen landeten im gelben Sack und konnten so einer Verwertung zugeführt werden. Weinflaschen fanden ihren Weg in den Glascontainer.
Wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, soll sich das bald ändern. Die Verpackungen sollen dann zum Lebensmittelhändler zurückgebracht werden.
„Die Rücknahmeautomaten in den Geschäften sind für solche Verpackungen gar nicht ausgelegt“, sagte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. „Saure Restmilch erzeugt unangenehmen Geruch und ist im Lebensmittelhandel unhygienisch und gesetzlich streng geregelt.“
Darüber hinaus werde die geänderte Pfandpflicht eine hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen darstellen. „Diejenigen, die das neue Verpackungsgesetz politisch vorantreiben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass es steigende Verbraucherpreise nach sich ziehen wird“, meint Heuser. Bis heute waren Milch und Milcherzeugnisse von der Bepfandung ausgenommen. Das habe der deutsche Verbraucher auch so gelernt.
Das bisherige System funktioniert nach Überzeugung des MIV gut. Der Verband fordert daher eine Überarbeitung der Bundesratsstellungnahme. „Das Gesetz gehört in die Mülltonne“, so Heuser.
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