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Schweinezuchtverband (SZV)/German Genetic

Schweinezüchter plädieren für "Vierten Weg"

Die Zeit drängt. Bis zum vorgesehenen Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 bleiben nur noch wenige Monate. Sollen die Schweinehalter hierzulande und bundesweit wettbewerbsfähig bleiben, sind praxisnahe Alternativen, wie die Lokalanästhesie, der sogenannte „Vierte Weg“, gefragt – so der Tenor der Verantwortlichen im Schweinezuchtverband (SZV)/German Genetic auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung am Dienstag dieser Woche in Denkendorf (Landkreis Esslingen).

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Wie lässt sich das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration praxisgrecht lösen? Darüber diskutierten SZV-German Genetic-Geschäftsführer Jörg Sauter (l.) und der SZV-Vorsitzende Hans Benno Wichert (r.) mit Landesagrarminister Peter Hauk.
Wie lässt sich das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration praxisgrecht lösen? Darüber diskutierten SZV-German Genetic-Geschäftsführer Jörg Sauter (l.) und der SZV-Vorsitzende Hans Benno Wichert (r.) mit Landesagrarminister Peter Hauk. Ast
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Ein Verfahren, das nach derzeitigem Stand der Diskussion, jedoch mindestens ein nicht zu unterschätzendes Problem aufwirft, wie Agrarminister Peter Hauk vor den gut 100 Teilnehmern der Versammlung, deutlich machte: Die Lokalanästhesie, bei der Schweinehalter den Ferkeln selbst ein Schmerzmittel verabreichen – vorausgesetzt sie verfügen über einen Sachkundenachweis – stelle die vom Gesetzgeber geforderte 100-prozentige Schmerzausschaltung bei der Kastration nicht ausreichend sicher. Damit das Verfahren doch noch einen Weg in die Praxis finde, müsse deshalb zunächst das Tierschutzgesetz geändert werden, und aus dem Begriff „Schmerzausschaltung“ der Begriff „Schmerzlinderung“ in dem Gesetzestext werden.

Praxisreifes Verfahren fehlt

Für ihn, das stellte der CDU-Politiker in seinem Grußwort dar, bedeute dies keine Verwässerung des Tierschutzgesetzes, wie von Kritikern immer wieder angemahnt werde. Vielmehr gehe es darum, Schweinehaltern eine gangbare Alternative anzubieten, die sie im Sinne von Tierschutz und Wirtschaftlichkeit auf den Betrieben umsetzen können. Anfang Juli und Mitte September, so der derzeitige Stand, soll das Bundesratsplenum über den Vorstoß der CDU- und SPD-geführten Bundesländer Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen abstimmen. Danach müsse der Bundestag über die anvisierte Änderung des Tierschutzgesetzes abstimmen. Ausgang offen.

Unabhängig davon, das gab Hauk zu bedenken, stelle keines der ansonsten diskutierten Verfahren (Isofluran-Narkose, Immunokastration und Ebermast) eine komplette Schmerzverhinderung und vermeidbare Belastung bei den Tieren sicher. Umso mehr wolle er bei der Landesregierung für die vor kurzem beschlossene Bundesratsinitiative werben, die sich dafür ausgesprochen hat, das Tierschutzgesetz zu ändern und so der Alternative Lokalanästhesie eine Chance zu geben. „Es hat ja keinen Sinn, wenn wir hierzulande keine Ferkel mehr erzeugen können und dann Jungtiere mit womöglich unbekannten Tierschutzstandards importieren“, sagte er unter dem Beifall der Zuhörer, darunter zahlreiche Vertreter aus Verwaltung, Politik, Berufsstand und Zuchtorganisationen.

Lesen Sie mehr über die Ergebnisse der Diskussionen zu den Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration auf der Versammlung des Schweinezuchtverbandes (SZV)/German Genetic in der kommenden Ausgabe 25/2018 von BWagrar.

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