Neuer „QM-Milch-Standard 2020“ tritt ab 1. Januar in Kraft
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Bereits heute nehmen über 90 Prozent der deutschen Milchviehhalter am wirtschaftsgetragenen QM-Milch-System teil - mit weiter steigender Tendenz. Mit dem neuen QM-Milch-Standard 2020 setzt die deutsche Milchwirtschaft ein Zeichen für noch mehr Sicherheit, Qualität und Tierwohl in den Milchviehställen. Die Vorgaben bei QM-Milch gehen über gesetzliche Anforderungen hinaus und berücksichtigen zunehmend Wünsche von Verbrauchern und Marktpartnern. Federführend für die Weiterentwicklung der Kontrollvorgaben nach QM-Milch ist der QM-Fachbeirat, der sich aus Experten sowohl der Landwirtschaft, als auch der Molkereiwirtschaft und weiteren Vertretern der Lebensmittelkette zusammensetzt.
Was ist neu im QM-Milch-Standard 2020?
Neue Kriterien widmen sich vor allem dem Tierwohl und der Tiergesundheit:
- Zukünftig wird verstärkt kontrolliert, dass keine Technopathien oder haltungsbedingte Mängel bei den Kühen vorliegen, die z.B. aus baulichen Mängeln oder Managementfehlern resultieren können. Der Fokus liegt hier auf der Kontrolle, ob Verletzungen oder Gelenkdeformationen vorliegen. Zudem wird verstärkt auf eine effiziente, antibiotikareduzierte Behandlung geachtet. Ziel ist eine Antibiotikaeinsparung und eine gute Zusammenarbeit zwischen Milchviehhalter und Tierarzt. Zudem gibt es Vorgaben für die Lagerung von Tierarzneimitteln. Es werden weiterhin Maßnahmen zur Ermittlung des Trächtigkeitsstatus der Kühe vorgeschrieben. Ein weiteres neues Kriterium befasst sich mit einem ordentlichen Erscheinungsbild des Betriebes. Die Anzahl der Kriterien erhöht sich von 64 auf 69.
- Einige bestehende Kriterien wurden präzisiert bzw. deren Anforderungen erweitert.
- Für Nachkontrollen verkürzt sich die Frist auf einen Monat. Bei Nichterfüllung von K.O.-Kriterien im Erstaudit werden zukünftig alle Kriterien bis auf wenige Ausnahmen bei Nachkontrollen erneut kontrolliert.
- Die Bereiche „Tierschutz“, „Milchhygiene“ und „Betriebliches Umfeld“ werden im neuen Standard 2020 stärker gewichtet. Für diese Fokusbereiche müssen jeweils bestimmte Mindestpunktzahlen erzielt werden, die darüber entscheiden, wann das nächste Folgeaudit stattfindet. Dieses erfolgt dann wie bisher entweder nach drei Jahren oder bereits schon nach 18 Monaten.
- Im Bereich Futtermittel wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeschafft. Ab 1. Januar 2020 müssen alle Futtermittelunternehmen, die Futtermittel an QM-Milch-teilnehmende Landwirte verkaufen, nach einem Qualitätssicherungssystem wie QS oder GMP+ International zertifiziert sein.
- Für die Zertifizierungsstellen wird zukünftig ein Zulassungsverfahren durch den QM-Milch e.V. als Standardgeber einschließlich vertraglicher Beziehungen verpflichtend.
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