Corona-Soforthilfen auch für Landwirte
- Veröffentlicht am

Corona-Soforthilfen
Bauernverband erzielt Erfolg
Corona-Soforthilfen jetzt auch für klassische landwirtschaftliche Betriebe
Die klassische landwirtschaftliche Urproduktion war bislang von den Direkthilfen aus dem Corona-Paket des Bundes an Unternehmen bis zehn Beschäftigte ausgeschlossen.
Aufnahme der klassischen Landwirtschaft in das Hilfsprogramm gefordert
Daraufhin haben der Deutsche Bauernverband (DBV) beim Bundeswirtschaftsministerium und Hauptgeschäftsführer Peter Kolb vom Landesbauernverband (LBV) beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium diese Ungleichbehandlung kritisiert. Zugleich forderten sie eine Aufnahme auch der klassischen Landwirtschaft in das Hilfsprogramm - zumal die Direkthilfen ausdrücklich für alle Unternehmen angekündigt wurden.
Bauernverband erzielt Erfolg
Der Einsatz des Bauernverbandes war erfolgreich. Nun können bei Bedarf auch landwirtschaftliche Betriebe, die keine Gewerbebetriebe haben, die Soforthilfen beanspruchen (Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28. März 2020).
Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten Corona-geschädigte Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) beziehungsweise
- 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.