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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Ammoniak-Grenzwerte: Initiative fordert angepasste Messweise

Der Grenzwert von 20 parts per million (ppm) Ammoniak darf gemäß der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) seit Ende Januar dieses Jahres in Schweineställen nicht mehr überschritten werden. Die bundesweite Initiative Schweinehaltung Deutschland (ISD) plädiert nun mit einem eigenen Vorschlag für praxisnahe und faire Messungen in den Ställen.

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Ast
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Die Initiative weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass sich Schweine in aller Regel über 80 Prozent des Tages im Liegebereich aufhalten. Dieser weise einen durchschnittlichen NH3-Wert von 3,4 ppm auf. Bedenklich hoch sei der Wert dagegen im Mistbereich mit 22,5 ppm. Dort verbrächten die Schweine gemäß der Initiative - genauso wie im Fressbereich – allerdings nur zehn Prozent ihrer Zeit.

Ammoniak-Messung darf Existenzen nicht gefährden

Damit die Messungen möglichst der Lebenswirklichkeit der Tiere entsprechen, hat die ISD einen Vorschlag erarbeitet. Dieser lehnt sich an die Messmethoden der Arbeitsplatzgrenzwerte bei Menschen an.

Laut der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSNHV) reicht eine Ammoniakmessung an einer Stelle im Stall. Dabei würden jedoch schnell Werte über 22 ppm erreicht, wenn zum Beispiel über feuchtem Mist gemessen werde, kritisiert der ISD. Das gefährde die Existenz vieler Betriebe und entspräche nicht der Lebenswirklichkeit der Schweine. Mit der Methode des ISD würden dagegen viele fachlich falsche Existenzbedrohungen vermieden.

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