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Afrikanische Schweinepest (ASP)

BMEL: Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten

Vor dem Hintergrund der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Hausschweinbestand von drei Betrieben in Brandenburg erwartet Bundesagrarministerin Julia Klöckner, dass die betroffenen Bundesländer die Hausschweinbestände konsequent schützen. Es müsse sichergestellt sein, dass die angeordnete Aufstallung umgesetzt und im Beispiel von Brandenburg, wo das Virus in den Hausschweinbestand eingedrungen ist, wirksam kontrolliert werde.

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Nur so könnten Betriebe mit Freilandhaltung oder Auslaufhaltung bestmöglich nach außen abgeschottet werden, sodass eine Übertragung von ASP über Kontakt zu Wildschweinen, durch den Eintrag durch Vögel oder durch von anderen Tieren eingeschleppte, kontaminierte Kadaverteile oder Lebensmittel ausgeschlossen werden kann.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte dazu bei dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), eine fachliche Einschätzung beauftragt. Das Ergebnis: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung, die in Restriktionsgebieten liegen, wird eine Aufstallung empfohlen.

„Die Empfehlung unseres nationalen Referenzlabors ist eindeutig: Die Bundesländer müssen alles dafür tun, ihre Hausschweinbestände zu schützen. Dazu gehört, dass die zuständigen Behörden in den Bundesländern die Aufstallung in den betroffenen Gebieten nicht nur anordnen, sondern auch kontrollieren – nicht nur bei Freilandhaltung, sondern auch bei Auslaufhaltungen. Darauf habe ich die Länder früh und wiederholt aufmerksam gemacht", machte Julia Klöckner deutlich.

Daneben sei die Biosicherheit von Schweinebetrieben entscheidend dafür, dass der ASP-Erreger nicht indirekt in Schweinebestände gelange. Gerade bei Kleinstbetrieben ist die Gefahr von Mängeln groß. Auch hier fordert Klöckner die Länder auf, die Biosicherheitsmaßnahmen verstärkt zu kontrollieren.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie zumeist tödlich ist. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Erstmals sind nun auch Hausschweinbestände in Brandenburg betroffen. Auch diese befinden sich in dem von ASP bei Wildschweinen betroffenen Gebiet. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

 

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