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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Verdacht in einem Mastbetrieb im Landkreis Rostock bestätigt

Der Verdachtsfall auf Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rostock hat sich bestätigt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gestern (15. 11.) mitteilte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Nun wird das FLI die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen.

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Nachdem vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen in dem Betrieb in der Region Rostock aufgetreten waren, wurden Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt, das den Verdacht nun bestätigt hat. Jetzt greifen die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.

Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle von ASP – weder bei Wildschweinen noch bei Hausschweinen. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg bei Wild- und Hausschweinen und in Sachsen bei Wildschweinen aufgetreten.

Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Biosicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

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