
Zulassung gegen Wanzen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung gegen mehrere Wanzenarten in Obst mit vorübergehender Gültigkeit erteilt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 10.03.2025Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung gegen die Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze vom 25. März 2025 bis 22. Juli 2025 (BBCH 59 – 72) sowie gegen die Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze vom 1. Mai 2025 bis 28. August 2025 (BBCH 74 – 85) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Freiland erteilt. Karate Zeon darf einmal mit einem Aufwand von 0,0375 l/ha und m Kronenhöhe in max. 500 l/ha Wasser und m Kronenhöhe nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,075 l/ha, was maximal 2 m Kronenhöhe entspricht. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
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