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Obst-Notfall

Zulassung gegen Wanzen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung gegen mehrere Wanzenarten in Obst mit vorübergehender Gültigkeit erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 10.03.2025
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung gegen die Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze vom 25. März 2025 bis 22. Juli 2025 (BBCH 59 – 72) sowie gegen die Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze vom 1. Mai 2025 bis 28. August 2025 (BBCH 74 – 85) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Freiland erteilt. Karate Zeon darf einmal mit einem Aufwand von 0,0375 l/ha und m Kronenhöhe in max. 500 l/ha Wasser und m Kronenhöhe nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,075 l/ha, was maximal 2 m Kronenhöhe entspricht. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

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