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Landwirtschaftliche Rentenbank

„Zuschuss Klimabilanz“ – „Zinsbonus Klimabilanz“

Ab dem 1. Juli unterstützt die Rentenbank landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 Prozent bezuschusst, wobei der maximale Förderbetrag 1000 Euro beträgt. Im Laufe des Jahres wird die Rentenbank zudem einen Zinsbonus Klimabilanz einführen. Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorliegt.

von Landwirtschaftliche Rentenbank Quelle Landwirtschaftliche Rentenbank erschienen am 02.07.2025
Neuer Zuschuss: Ab dem 1. Juli unterstützt die Rentenbank landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. © screenshot/Borlinghaus
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Eine Klimabilanz, also die Analyse der individuellen Treibhausgas-Emissionen eines landwirtschaftlichen Unternehmens, hilft, die eigenen Emissionsquellen zu identifizieren und gezielt Reduktionsmöglichkeiten zu erkennen. Laut aktuellem Rentenbank-Agrarbarometer erstellen bisher lediglich 16 Prozent der Betriebe eine Klimabilanz, weitere 10 Prozent planen, eine Bilanz zu erstellen. Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, erklärt: „Man kann nur managen, was man messen kann. Deshalb ist die Erstellung einer Klimabilanz der erste Schritt zu einer gezielten und sinnvollen Reduktion von Treibhausgasen in der Landwirtschaft. Wir sehen, dass aktuell nur wenige Betriebe eine Klimabilanz erstellen. Als Rentenbank schaffen wir gezielt Anreize und Fördermöglichkeiten, damit sich immer mehr Landwirtinnen und Landwirte diesem wichtigen Thema widmen.“ Steinbock ergänzt: „Landwirtschaftliche Unternehmen werden zukünftig immer stärker in der Pflicht sein, Angaben zu ihren Emissionen zu machen. Mit der Bilanz können sie nicht nur diese Berichtspflichten, sondern auch steigende Ansprüche von Handel und Verbrauchern besser erfüllen – und sich so stark auf dem Markt positionieren.“

Mit dem Zuschuss fördert die Rentenbank die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive eines Maßnahmenkatalogs für landwirtschaftliche Unternehmen durch fachkundige Berater. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion können sich ab dem 1. Juli 2025 für den Zuschuss bewerben.

Vor der Antragstellung gibt es eine Interessenbekundung

Wichtig: Alle am Zuschuss interessierten Unternehmen müssen zunächst Ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm bekunden. Nach Abschluss des Interessensbekundungsverfahrens werden zufällig Unternehmen ausgewählt, die den Zuschuss beantragen können. Termine für das Interessensbekundungsverfahren werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Registrierung im Portal der Rentenbank. Nur wenn Sie auf Basis Ihrer Interessensbekundung eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben, geht es mit den nächsten Schritten weiter.

Zinsbonus kommt im Laufe des Jahres

Im Laufe des Jahres wird die Rentenbank zudem einen Zinsbonus Klimabilanz einführen. Landwirtschaftliche Betriebe, die über eine Klimabilanz verfügen, erhalten dadurch bei der Beantragung von Darlehen in der Sparte „Landwirtschaft“ einen zusätzlichen Zinsbonus. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine durch die Rentenbank bezuschusste Klimabilanz handelt oder nicht. Weitere Informationen zum Klimabonus folgen vor dem Start des Programms.

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