
Einzelheiten zum Förderprogramm stehen fest
Im baden-württembergischen Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird ab dem Antragsjahr 2026 auch Hopfen und Hagelrisiko Teil der Versicherung sein. Das Landwirtschaftsministerium hat jetzt die Bedingungen bekannt gegeben.
von MLR Quelle MLR erschienen am 29.10.2025Gefördert werden ab dem Antragsjahr 2026 Versicherungsprämien für Versicherungen des Ernteertrags für in Baden-Württemberg gelegene Anbauflächen gegen die Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und Starkregen für Kulturarten des Obst-, Wein- und Hopfenanbaus.
Künftig müssen für jede Kulturgruppe mindestens zwei der förderfähigen Risiken versichert werden, um eine breite Absicherung zu gewährleisten. Die Risiken können für jede Kulturgruppe frei gewählt werden. Die Versicherung von Einzelrisiken ist nicht mehr förderfähig. Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Kulturgruppen oder Kulturarten des landwirtschaftlichen Unternehmens abgeschlossen werden, wobei die Anbauflächen einer Kulturgruppe nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein dürfen. Eine Aufteilung von Anbauflächen einer Kulturgruppe auf mehrere Versicherungsunternehmen ist von der Förderung ausgeschlossen. Der förderfähige Höchsthektarwert für Hopfen ist auf 15.000 Euro festgesetzt.
Weitere Fördervoraussetzungen
Die weiteren Fördervoraussetzungen wie Selbstbehalt, Maximalauszahlungsbetrag, Mindestfläche sowie die förderfähigen Höchsthektarwerte (Versicherungssummen) der anderen förderfähigen Kulturgruppen bleiben unverändert. Abweichungen von diesen Vorgaben sind grundsätzlich möglich, jedoch nur bis zu den Grenzen der in der VwV Mehrgefahrenversicherung festgelegten Voraussetzungen zuwendungsfähig. Auch der Fördersatz bleibt unverändert bei „bis zu 50 Prozent der förderfähigen Versicherungsprämie“.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk fordert die Betriebe auf, von den Fördermöglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Mehrgefahrenversicherung sei ein wichtiges Instrument, um Erträge wetter- und risikobeständig zu machen und die Existenzsicherung der Betriebe zu stärken.









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