Spanienroute derzeit wieder frei
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Laut Gerichtsbeschluss musste der Transport am Dienstag, 10. Dezember, veterinärtechnisch abgefertigt werden, was dann auch erfolgt ist. Auch für diese Woche am 17. Dezember hat die Behörde den Transport genehmigt. Die Veterinärbehörde des Landkreises Ravensburg als zuständige Behörde für die Sammelstelle in Bad Waldsee hatte die Transporte nach Spanien gestoppt, weil aus ihrer Sicht Fahrzeiten immer wieder überschritten wurden und die Fahrzeuge nicht speziell für Kälbertransporte geeignet und zugelassen sind. Der Beschwerde des Landratsamtes gegen den vorliegenden Beschluss wurde bislang nicht stattgegeben. Nun hat die Behörde vor, die Transporte bis auf Weiteres erst einmal solange abzufertigen, bis weitere Beschlüsse oder Urteile vorliegen.
Begründung - Handbuch ist nicht rechtsverbindlich
Wie die KälberKontorSüd GmbH in einer Pressemitteilung meldet, stellen die Richter im vorliegenden Verwaltungsgerichtsbeschluss fest, dass ein von einer europäischen Behörde für lange Transporte zugelassenes Transportfahrzeug, die Voraussetzungen auch für den Transport von nicht abgesetzten Kälbern nach den Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung erfüllt. Die im Handbuch Tiertransporte geforderten Voraussetzungen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und können daher für eine Entscheidung nicht herangezogen werden. Zudem beinhalte das Handbuch diesbezüglich widersprüchliche Aussagen. Auch sei die von der Veterinärbehörde zitierte Stellungnahme des Friedrich-Löffler-Institutes ohne rechtsverbindlichen Charakter.
Transportzeiten großzügig ausgelegt
Infolgedessen, so das Gericht in seiner Begründung weiter, dürfen Kälber nach den Vorgaben der Tierschutztransportverordnung auch weiterhin zweimal 9 Stunden mit einer mindestens einstündigen Ruhepause transportiert werden. Die einstündige Ruhepause darf für das Tränken und Füttern der Tiere ausgedehnt werden. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Nähe des Bestimmungsortes explizit als bedeutendes Kriterium herausgehoben hat, ordnete das Gericht in seiner Entscheidung zudem an, dass die Fahrtzeit zum Wohle der Tiere um bis zu 2 Stunden verlängert werden kann, damit die Kälber, gegebenenfalls kurz vor dem Erreichen des Zielortes, nicht einer erneuten Belastung durch den Ent- und Beladevorgang ausgesetzt werden müssen.
Ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit
Der KälberKontorSüd GmbH ist es damit nach eigenen Angaben gelungen für die Milchviehhalter in Baden-Württemberg, aber sicherlich auch über die Landesgrenzen hinaus, einen Beschluss zu erwirken, der europäische Wettbewerbsgleichheit wiederherstellt, denn schon sehr bald nach Beginn des politisch motivierten deutschen Exportstopps wurde der Bedarf spanischer Mastbetriebe durch Kälber aus den osteuropäischen Nachbarländern, den Niederlanden und Irland annähernd vollumfänglich gedeckt. Diese unterliegen, wie deutsche Kälber, ebenfalls den Regelungen der europäischen Tierschutztransportverordnung EG 1/2005, so die KälberKontorSüd GmbH.
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