Kartellverfahren beendet
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Im Rahmen des einvernehmlichen Ausgangs, eines so genannten Settlements, zahlt das Karlsruher Unternehmen 4,9 Mio. Euro und zieht gleichzeitig seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom Januar zurück: „Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Unternehmens in den kommenden Jahren war es entscheidend für uns, Planungssicherheit zu haben und einen zu erwartenden langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden“, begründet der Vorstandsvorsitzende Dr. Ewald Glaser diesen Schritt.
Im Januar hatte das Bundeskartellamt nach fast fünf Jahre dauernden Untersuchungen Bußgelder gegen 13 private und genossenschaftliche Agrarhändler wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Absprachen auf dem deutschen Großhandelsmarkt für Pflanzenschutzmittel verhängt. Dr. Glaser dazu: „In unserem Einzugsgebiet herrschte und herrscht eine sehr hohe Wettbewerbsintensität. Die Preise für Pflanzenschutz werden üblicherweise in Abhängigkeit von Menge, Logistik, Zahlungsziel und Beratungsleistung individuell mit dem Kunden verhandelt. In seiner Pressemittteilung vom 13. Januar schreibt das Bundeskartellamt ausdrücklich über abgestimmte ‚rabattfähige Brutto-Preislisten‘ und nicht über gemeinsam festgelegte Rabatte. Deshalb sind wir nach wie vor die Auffassung, dass für unsere Kunden und Mitglieder kein finanzieller Nachteil entstanden ist.“ Im Gegenteil sorge die hohe Wettbewerbsintensität im deutschen Agrarhandel für ein im Vergleich zu den benachbarten europäischen Ländern sehr niedrigen Preisniveau bei Pflanzenschutzmitteln.
Da das Bundeskartellamt seinen Vorwurf trotz der Argumentation der ZG Raiffeisen aufrechterhält, stimmte das genossenschaftliche Unternehmen dem Settlement zu und akzeptierte das Bußgeld. Die Höhe der Summe sei schmerzhaft, beeinträchtige aber die Leistungsfähigkeit und finanzielle Solidität der ZG Raiffeisen in keinerlei Hinsicht, betont der Vorstandsvorsitzende. Die Unternehmensgruppe erzielte 2019 nach eigenen Angaben einen Jahresumsatz von 1,1 Milliarden Euro.
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