Rentenbank reicht Negativzinsen an Hausbanken weiter
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Technisch möglich macht die Weitergabe negativer Zinsen die Anpassung der IT-Systeme bei der Rentenbank, den anderen Förderbanken und den Hausbanken, teilt die in Frankfurt ansässige Agrarförderbank mit.
Schon seit einigen Jahren refinanziert sich die Rentenbank nach eigenen Angaben teilweise zu negativen Zinssätzen an den internationalen Kapitalmärkten. Um diesen Vorteil an die Endkreditnehmer indirekt weiterzureichen, gewährte die Rentenbank als einzige Förderbank bereits seit 2017 einen Förderzuschuss. Mit Einführung der Negativzinsen ist eine effizientere Weitergabe des Refinanzierungsvorteils möglich, so dass der Förderzuschuss entfällt.
Der Sollzinssatz für die Endkreditnehmer und die Marge für die Hausbank werden weiterhin mit dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) für die Förderdarlehen der Rentenbank ermittelt. Für die Endkreditnehmer sinkt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) unter die bisher gültige Ein-Prozent-Schwelle, bleibt aber immer noch größer als 0,00 Prozent, teilt die Rendenbank weiter mit. Beispielsweise liegt der Sollzinssatz bei den besonders günstigen „Top-Konditionen“ in der Preisklasse A bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 0,80 Prozent. Bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 5 Jahren mit einem Tilgungsfreijahr liegt der Sollzinssatz bei effektiv 0,55 Prozent.
„Die Einführung negativer Bankeneinstandszinssätze ermöglicht uns, flexibler auf Zinsentwicklungen zu reagieren und die Konditionen unserer Förderprogramme gezielter zu differenzieren. Damit werden unsere Förderangebote noch attraktiver und wir können die deutsche Agrarwirtschaft mit ihren Herausforderungen noch besser begleiten“, erklärt Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank, in der hauseigenen Mitteilung.
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