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Direktvermarktung

Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit

Künftig wird der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit erleichtert.
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Eine entsprechende Regelung wurde im Zuge der Novellierung der Preisangabenverordnung eingeführt, die im Mai 2022 in Kraft treten wird, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Damit habe die Bundesregierung eine weitere rechtliche Regelung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht.

Und so soll es funktionieren: Wird der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht, so entfällt die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können dann etwa einfach mit einem „30%-billiger“-Aufkleber versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden muss. So können solche Lebensmittel leichter verkauft werden, da eine komplizierte Neuauszeichnung nicht erforderlich ist. Entscheidend sei, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die Ware für den zeitnahen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet sei.

 

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