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Düngeverordnung

Getreide-Saatgut mit Mikronährstoffen

Für die kommende Aussaat darf Saatgut, das mit Mirkonährstoffen gebeizt ist ausgesät werden. Für Baden-Württemberg ist diese pauschale Aussaage mit einer Obergrenze geregelt

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Grundsätzlich sind Mikronährstoffpräparate eine sinnvolle Ergänzung der chemischen Beizung bei Saatgetreide. Allerdings drohte auf Grundlage der novellierten Düngeverordnung (DüV) ein Aussaatverbot – obwohl die mit dem Saatgut in den Boden eingebrachte Menge an Mikronährstoffen in den meisten Fällen deutlich unter 100 Gramm je Hektar liegt.

Obergrenze in Baden-Württemberg

Laut dem LTZ-Merkblatt „Information zur neuen Düngeverordnung – Anwendung N-haltiger Spurennährstoff-Beizen und/oder -Blattdünger“ werden N-haltige Spurennährstoff-Beizen und/oder -Blattdünger bis zu einer Gesamtzufuhr von 5 kg N/ha toleriert.

Vorausgegangen war der Einsatz des BVO (Bundesverband der VO-Firmen), der dazu während der letzten Wochen in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedern, anderen Verbänden und verschiedenen Länderstellen an den entsprechenden Stellen fachlich argumentiert und für das Thema sensibilisiert hatte. Die Möglichkeit des Einsatzes gilt zunächst vorbehaltlich einer Prüfung und Regelung auf Bundesebene. Aus Sicht des Umwelt- und Anwenderschutzes und nach Meinung des BVO besteht die einzig logische und praktisch nachvollziehbare bundesweite und vor allem langfristige Lösung in der weiteren Zulassung. Die Gespräche gehen weiter.

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