Reihenweise Notfall-Zulassungen
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Raupen und Käferlarven in Saatmais
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das insektizide Granulat Belem 0,8 % MG (Wirkstoff: Cypermethrin) in Saatmais befristet für 120 Tage zugelassen. Das Granulat kann ab dem 15. April bis zum 12. August 2018 zur Bekämpfung von Erdraupen und Schnellkäferlarven mit 12 kg/ha (ca. 86 g / 100 m Saatreihe) als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung gestreut werden.
Eine Ausbringung ist nach Warndienstaufruf bei der Saat möglich.
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden (NW601). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Monilinia in Steinobst
Botector (Wirkstoff: Aureobasidium pullulans) ist gegen Monilinia spp. in Steinobst im Freiland und im geschützten Anbau für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 01. April bis zum 29. Juli 2018 nach Warndienstaufruf mit 0,5 kg/ha je Meter Kronenhöhe, maximale Kronenhöhe 3 m, gespritzt oder gesprüht werden. Maximal sechs Behandlungen. Wartezeit: 1 Tag.
Pflaumenwickler in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle
Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) ist gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers in Pflaume, Zwetschge und Mirabelle (Spätsorten) im Freiland für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 15. Mai bis zum 11. September 2018 in den Entwicklungsstadien BBCH 72 bis 85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,2 kg/ha in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,6 kg/ha) gesprüht werden.
Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit: 28 Tage. Insegar ist bienengefährlich. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 20 m.
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzen den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 95 % erfolgen.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die angrenzenden Saumstrukturen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Auflaufkrankheiten in Ölkürbis
Um Importe von gebeiztem Ölkürbis-Saatgut aus Österreich zu ermöglichen, wurden gegen Auflaufkrankheiten folgende Zulassungen für die Verwendung der Kerne vom 15. März 2017 bis zum 12. Juli 2018 für 120 Tage erteilt:
- Cuprofor flow (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) mit 330 ml/100 kg Saatgut (bei 5 kg Saatgut/ ha beträgt die Aufwandmenge 16,5 g/ ha). Wartezeit. F.
- Merpan 80WDG (Wirkstoff: Captan) mit 250 g/100 kg Saatgut. Wartezeit. F.
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