Notfallzulassung gegen Blattläuse
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Biscaya (Wirkstoff: Thiacloprid) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Winterraps vom 10. September bis zum 7. Januar 2019 für 120 Tage zugelassen.
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Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf vom 2- Blattstadium bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar (BBCH 12 – 29) mit 300 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig.
Verluste vermindern
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50 % - 20 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Sonderregeln für Mischung mit Azolen
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Azole) angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt (NB6613). Wartezeit: F.
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