Zulassung von Keimhemmer Chlorpropham läuft aus
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorpropham laufen in Deutschland zum 31. Juli 2019 aus. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020. Kartoffel-Läger müssen nach der letzten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorpropham gereinigt werden. Das Mittel wird als Keimhemmer verwendet, um das Austreiben von Kartoffeln nach der Ernte zu verhindern.
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Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Chlorpropham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989 hat die Europäische Kommission das Ende der Genehmigung von Chlorpropham auf den 8. Juli 2019 festgesetzt. Auch die Frist für den Widerruf bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sind in der Durchführungsverordnung geregelt.
In Deutschland enden die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Chlorpropham ohnehin durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen:
- Neo-Stop Starter
- Neonet Start
- Gro-Stop Ready
- Polder HOT FOG
- MitoFOG HN
- Polder BASIC
- KARTOFFEL - KEIMSTOP
- Polder DUST
- Neo-Stop L3
- NeoNet 300 HN
- Polder ULTRA
- MitoFog
- Gro-Stop Electro
- Gro-Stop Basis
- CIPC 300 EC
- Keimstop 300 EC
- Gro-Stop 1 % DP
- KARTOFFELSCHUTZ TIXIT NEU
- Neo-Stop
- Neonet Dust0
- Neo-Stop L
- Gro-Stop Fog
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