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Notfall auf dem Rübenacker

Resistenter Gänsefuß

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Rinpode eine Notfallzulassung gegen Weißen Gänsefuß erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 13.01.2025
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Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Rinpode (Wirkstoff: Florpyrauxifen-benzyl, HRAC-Klasse 4) eine Zulassung gegen Weißen Gänsefuß (Chenopodium album) bis zum 4-Blatt-Stadium (BBCH 14), der gegen Photosynthese-II-Inhibitoren (HRAC-Klasse 5) resistent ist, in Zucker- und Futterrüben vom 15. März 2025 bis 12. Juli 2025 erteilt. Zu den Photosynthese-II-Inhibitoren gehört der Wirkstoff Metamitron, der zum Beispiel im Goltix Gold enthalten ist und häufig Weißen Gänsefuß nicht mehr sicher erfasst.

Rinpode darf im Frühjahr nach dem Auflaufen der Rüben (Wachstumsstadium BBCH 10, Keimblattstadium, bis BBCH 19, neun und mehr Laubblätter entfaltet) zwei-, drei- oder viermal im Splittingverfahren gespritzt werden. Der zulässige Gesamtaufwand während des Rübenanbaus liegt bei insgesamt maximal 80 Millilitern pro Hektar. Bei zwei Behandlungen sind zweimal 40 Milliliter pro Hektar zulässig, bei drei Behandlungen dreimal 26 Milliliter pro Hektar und bei vier Behandlungen viermal 20 Milliliter pro Hektar. Die Behandlungen haben mit 150 bis 300 Litern Wasser je Hektar zu erfolgen. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz des Naturhaushalts, der Gewässer und des Anwenderschutzes sind zu beachten.

Neben Weißem Gänsefuß erfasst Rinpode auch Hundspetersilie, Wilde Möhre und Bingelkraut gut. Diese Unkräuter sind jedoch nicht in der Notfallzulassung ausgewiesen, sodass lediglich die Nebenwirkung einer Behandlung gegen resistenten Weißen Gänsefuß genutzt werden kann.

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