Mittel gegen Schadnager
Gegen Mäuse und Ratten im Getreidelager sind viele Mittel verfügbar. Wie Sie die Wirkstoffe gezielt anwenden, erfahren Sie hier. Für fast alle Mittel ist der Sachkundenachweis erforderlich.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 13.01.2025Ein besonderes Problem bei eingelagerten Vorräten sind Mäuse und Ratten. Sie haben es vor allem auf verarbeitetes Getreide abgesehen, können aber auch im Getreidelager durch Fraß erhebliche Schäden anrichten. Ebenso bedeutsam ist die Verunreinigung des Getreides durch Urin und Kot und die Übertragung verschiedenster Krankheitserreger auf Menschen und Tiere. Ihr Auftreten kann bei Kontrollen anhand von Kot, Fraß- und Laufspuren leicht erkannt werden. Bereits bei den ersten Anzeichen sollte reagiert werden, um eine Vermehrung der Nagetiere zu verhindern.
Das einzige noch zugelassene Pflanzenschutzmittel für den Schutz von Vorratsgüter vor Hausmäusen ist „Ratron Gift-Linsen“ mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Das Mittel kann in manipulationssicheren Köderstationen im Innen- und Außenbereich ausgelegt werden. Die Stationen müssen regelmäßig auf Fraßspuren kontrolliert werden, bis keine Annahme mehr erfolgt.
Biozid-Produkte gegen Ratten
Zur Bekämpfung von Ratten stehen nur noch Biozidprodukte zur Verfügung. In Deutschland werden teilweise Resistenzen gegen Blutgerinnungshemmer der ersten Generation festgestellt, insbesondere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bei Resistenznachweis sollten nur noch Köder mit Blutgerinnungshemmern der zweiten Generation, zum Beispiel mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen, zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch deutlich giftiger, sodass Haus- und Wildtiere durch Aufnahme der Köder oder vergifteter Beute eher zu Schaden kommen können.
Alternative Mittel mit dem Wirkstoff Cholecalciferol (Harmonix Rodent Paste, Selontra und andere) wirken auch gegen resistente Ratten ohne Gefahr durch vergiftete Beute. Nach Aufnahme kommt es binnen von 24 Stunden zu einem Fraßstop. Die Anreicherung von Calcium im Blut führt zu einer „Organverkalkung“ und circa drei Tage nach Aufnahme einer letalen Dosis zum Tod. Für eine ausreichende Aufnahme ist eine Ausbringung mit genügend Köderstellen und Ködermaterial wichtig. Ein Aufstellen von Fallen ist bei geringem oder zusätzlich bei starkem Befall sinnvoll. Jede Bekämpfung von Mäusen und Ratten sollte Hygienemaßnahmen einschließen, um eine rasche Wiederbesiedlung von Getreidesilos oder Futterlagern zu verhindern.
- Futterquellen möglichst unzugänglich machen (wie Futterreste und Lebensmittelreste beseitigen, Zugänge und Öffnungen zu Lagerorten schießen).
- Nist- und Rückzugsmöglichkeiten entfernen oder unzugänglich machen. Ungenutzte Rohre, alte Reifen, Altholz und Gerümpel sollten entsorgt werden. Geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen, Mauerdurchbrüche, Versorgungs- und Installationsschächte, können mit Schäumen versehen werden.
- Gebäudezugänge soweit als möglich verschließen; gegebenenfalls betriebliches Kanalsystem gegen Ratteneinwanderung sichern.
Anwendung von Bioziden dokumentieren
Die Köder sind im Innen- und Außenbereich in Köderstationen zu platzieren. Die Stationen sind so nah wie möglich an Schlupfwinkeln, Fraßstellen und Laufwegen einzurichten und mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen zu versehen. Hinweise zur Wahl der Standorte und der Anzahl der Köderstationen sind in der Gebrauchsanleitung zu finden. Der Köder muss attraktiver sein als die Vorräte. Bei Akzeptanzproblemen ist der Köder zu wechseln. Die Stationen sind zu Beginn der Beköderung möglichst nach 2 bis 3 Tagen zu kontrollieren, anschließend wöchentlich. Verendete Ratten und Mäuse müssen ordnungsgemäß entsorgt werden, damit es zu keinen Sekundärvergiftungen bei Katzen, Hunden und anderen Tieren kommt. Beim Auslegen der Köder, Ausbringen von Schäumen und beim Entfernen toter Tiere sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Die Anwendung von Bioziden ist, wie bei Pflanzenschutzmitteln, zu dokumentieren. Die Bekämpfung sollte erst beendet werden, wenn der tägliche Köderverzehr unter fünf Prozent der maximalen Fraßmenge fällt.
Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sollten die Hygienemaßnahmen fortgeführt und alle Köderreste sachgerecht entsorg werden. Durch die Hygienemaßnahmen lässt sich ein Neubefall verzögern oder sogar vermeiden. Weitere Informationen können der Broschüre „Management von (resistenten) Wanderratten auf landwirtschaftlichen Betrieben“ entnommen werden:
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