
Fokus auf Feldhygiene
Ab dem 16. Januar muss die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) auch für Betriebe, die der Cross Compliance unterliegen, nicht mehr eingehalten werden.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 13.01.2025Das bedeutet, dass Begrünungen, Mulchauflagen, Zwischenfrüchte und Stoppelbrachen zum Beispiel mit dem Grubber oder der Scheibenegge eingearbeitet werden können, sofern kein Verbot nach der SchALVO besteht. Durch die Einarbeitung werden Unkräuter verschüttet und der biologische Abbau von Pflanzenmaterial gefördert. Dadurch werden Schaderregern Überdauerungsmöglichkeiten und Nahrungsquellen entzogen. Insbesondere eine tiefere Einarbeitung von circa 20 bis 25 cm hat auch eine gute Wirkung gegen Mäuse.
Der Pflug hat gegenüber dem Grubber oder der Scheibenegge nochmals deutliche pflanzenbauliche Vorteile, da das Verschütten und Vergraben von Unkräutern, Ernteresten etc. „sauberer“ ist. Auch die Mäusepopulation wird nachhaltig reduziert. Das Pflügen im Winter bietet sich vor allem dann an, wenn der Boden oberflächlich gefroren und der Unterboden ausreichend abgetrocknet ist. Bei Betrieben, die der Konditionalität unterliegen, ist der Pflugeinsatz auf Ackerflächen in der Wassererosionsstufe KWasser1 und KWasser2 jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Details sind online abrufbar unter Foerderung.landwirtschaft-bw.de > Agrarpolitik > GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023 - 2027) > Konditionalität > GLÖZ 5: Begrenzung von Erosion oder https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/Konditionalitaet > GLÖZ 5: Begrenzung von Erosion. In Zweifelfällen sollten Betriebsleiter eine Beratung beim Landwirtschaftsamt anfordern, um Förderkürzungen zu vermeiden.
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