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Anzeigepflichtige Tierseuche

Blauzungenkrankheit - Was jetzt wichtig ist!

Alle aktualisierten Tierhaltererklärungen und Unterlagen stehen hier zum Download für Sie bereit. Knapp zehn Jahre, nachdem der letzte Fall der Blauzungenkrankheit in Deutschland nachgewiesen wurde, ist das anzeigepflichtige Virus seit Anfang Dezember 2018 zurück. Im Landkreis Rastatt wurde in einem Rinderbestand die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich festgestellt. Das hat Auswirkungen für alle Halter von Wiederkäuern. Wir haben hier das Wichtigste zusammengefasst.

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Startschuss für landesweite Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit in Markgröningen
Startschuss für landesweite Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit in MarkgröningenKoeck
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Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen zwar völlig ungefährlich, in Rinder- oder Schafbeständen verursacht sie aber verherrende wirtschaftliche Schäden. Sie wird durch Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen.

März 2019: Aktualisierte Regelungen zum Verbringen empfänglicher Tiere

Landesweite Impfaktion startet

Aktuelle Regelungen zum Verbringen innerhalb Europas

Tierhaltererklärung Schaf und Ziege

Aktualisierte Tierhaltererklärung innerhalb des Sperrgebiets

Blauzungenkrankheit breitet sich aus

Aktuelle Regelungen zum Verbringen von Rindern

Tierhaltererklärungen aktualisiert

Verbringen von Rindvieh jetzt geregelt

Interview: Blauzungenkrankheit - Was nun drängt

Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg

Die Symptome der Blauzungenkankheit

Bei Rindern zeigt sich die Erkrankung meist durch Fieber und Entzündungen an der Zitzenhaut und den Schleimhäuten rund um Augen, Maulhöhle und den Geschlechtsorganen. Im und um das Maul lösen sich die Schleimhäute, es bilden sich Nekrosen und am Kronsaum zeigen sich Blasen.

Noch typischer sind die Symptome bei Schafen zu finden : Fieber, Apathie, geschwollene Schleimhäute und Schaumbildung vor dem Mund sind erste Anzeichen. Da meist die Zunge anschwillt hängt sie aus dem Maul heraus – Die blaue Zunge zeigt sich übrigens nur bei wenigen Rassen ausgeprägt. Auch bei Schafen sind Blasen am Kronsaum und Lahmheit zu erkennen. Die Krankheit führt zu Aborten.
Die Tiere bilden in der Regel eine Immunität aus, die Krankheit heilt ab.

Was ist zu tun?

Beim ersten Verdacht ist der Tierarzt zu informieren. Die Symptome ähneln der Maul- und Klausenseuche, weshalb nur eine Untersuchung des Blutes letzte Gewissheit bringt. Der Betrieb wird dann in der Regel unter amtliche Beobachtung gestellt. Weitere Seuchenbekämpungsmaßnahmen im betroffenen Tierbestand sind gewöhnlich nicht nötig.

Was bedeutet es für Tierhalter?

Wird die Blauzungenkrankheit nachgewiesen, wird ein Sperrgebiet verhängt. Im aktuellen Fall sind es 150 Kilometer rund um Rastatt. Damit wurde das gesamte Land Baden-Württemberg zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden. Erst danach kann die Bundesrepublik Deutschland sich wieder als frei von Blauzungenkrankheit (bluetongue disease - BT) erklären.

Blauzungenkrankheit: Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes möglich, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Auch in ein BTV-8-Sperrgebiet in anderen Ländern und Staaten können die Tiere ohne Impfung oder Laboruntersuchung mit behördlicher Genehmigung verbracht werden.

Wie ist es mit dem Export von Tieren?

Das Verbringen bzw. der Export von Wiederkäuern sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen aus Baden-Württemberg in ein nicht reglementiertes BTV8-Gebiet ist  nur zulässig, wenn die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben, vorgeschriebene Laboruntersuchungen durchgeführt wurden oder die Tiere mindestens 60 Tage in einem Betrieb gehalten wurden, in dem die Tiere gegen Stechmücken sicher geschützt waren. In der Regel bedeutet dies, dass die Tiere nur in ein BTV-8-freies Gebiet verbracht werden können, wenn sie einen wirksamen Impfschutz haben.

Kälber, die von Kühen mit einem wirksamen Impfschutz geboren wurden und innerhalb der ersten sechs Lebensstunden von ihren Muttertieren Kolostralmilch bekommen haben, können innerhalb von Deutschland in ein BTV-8-freies Gebiet verbracht werden. Hierzu ist die sog. Tierhaltererklärung auszufüllen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Schlachttiere, die nicht geimpft sind und außerhalb von Baden-Württemberg geschlachtet werden sollen, muss ein Kanalisierungsverfahren eingerichtet werden.

Historie der Krankheit in Deutschland

Im August 2006 wurde BTV-8 erstmals in Deutschland festgestellt. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Ab dem 17. November 2009 wurde kein Ausbruch mehr festgestellt.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden in Deutschland Rinder, Schafe und Ziegen im Rahmen einer Pflichtimpfung mit inaktivierten Impfstoffen gegen BTV-8 geimpft. Die Impfung von in Gattern gehaltenen Wildwiederkäuern erfolgte auf freiwilliger Basis. Zum 1. Januar 2010 wurde die Verpflichtung zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen aufgehoben. Auf freiwilliger Basis wurde sie in Baden-Württemberg zunächst noch 2010 und 2011 fortgesetzt. Die konsequente Impfstrategie hat damals zur raschen Tilgung der Blauzungenkrankheit in Deutschland geführt. Seit 2016 wird in Baden-Württemberg wieder auf freiwilliger Basis gegen BTV-4 und BTV-8 mit finanzieller Unterstützung durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg geimpft.

 

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