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Ferkelkastration

Niedersachsen will Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren

Nach einem Antragsentwurf, den die niedersächsische Landesregierung voraussichtlich nächste Woche in eine Sitzung des Bundesrates einbringen will, soll das 2019 in Kraft tretende Verbot der betäubungslosen Kastration ausgesetzt werden, solange bis ein zugelassenes Narkosemittel im Handelverfügbar ist, längstens allerdings bis Ende 2020, berichtet die Interessengemeinschaft der Deutschen Schweinehalter (ISN) auf ihrem Internetportal. Der Vorschlag des Agrarministeriums Niedersachsen orientiere sich dabei am Antrag Baden-Württembergs, der im Agrarausschuss der Länderkammer vor kurzem gescheitert war. Allerdings war darin eine Verlängerung der Übergangsfrist bis maximal Ende 2021 vorgesehen.

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Unterdessen habe sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus neuerlich für einen Kompromiss ausgesprochen. Die Entscheidung für eine befristete Fortführung der betäubungslosen Ferkelkastration dürfe keine Frage parteipolitischer Programmatik sein, zitiert die ISN den Landespolitiker. Stattdessen müsse man eine sachorientierte Lösung finden.

Vor einem Strukturbruch in der Sauenhaltung warnte erneut die stellvertretende Vorsitzende des CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann. "Wir brauchen Lösungen, die den Betrieben Luft zum Atmen lassen", wird Connemann mit ihren Aussagen in der Haushaltsdebatte des Bundestages zitiert. Die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, sprach von Endzeit-stimmung in vielen Betrieben und mahnte dringend eine sachgerechte politische Entscheidung an.

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