Wie steht es um die Biosicherheit?
Die Afrikanische Schweinepest scheint erneut näher an die Landesgrenze von Baden-Württemberg zu rücken. Das zeigt der jüngste, inzwischen zweite ASP-Ausbruch in einem Schweinebetrieb in Hessen am Donnerstag dieser Woche. Um die Betriebe im Südwesten gegen einen Seucheneintrag zu wappnen, bieten die Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bereits seit 2021 eine kostenlose Biosicherheitsberatung an.
von Petra Ast, Redaktion BWagrar, Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Quelle Pressemitteilung Tierseuchenkasse Baden-Württemberg erschienen am 19.07.2024Um zu vermeiden, dass eine Tierseuche wie beispielsweise die Vogelgrippe (AI) oder die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Betrieb eingeschleppt wird, können Landwirte eine kostenfreie und unabhängige Biosicherheitsberatung für ihren Geflügel- oder Schweinebetrieb nutzen. Darauf verweist die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) angesichts der aktuellen Gefährdungslage durch einen neuerlichen ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand im angrenzenden Bundesland Hessen.
Das Angebot bestehe für alle geflügel- und schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Betriebsart, Betriebsgröße und Haltungsform. Die Beratung umfasst einen gemeinsamen Betriebsrundgang, bei dem die jeweilige Tierhaltung begutachtet werde, darunter besonders die folgenden Bereiche:
• Bauliche Begebenheiten
• Personen- und Tierverkehr innerhalb und außerhalb des Betriebes
• Herkunft und Lagerung von Futter, Einstreu, Beschäftigungsmaterial
• Verwendete Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge
• Überprüfung der Arbeitsabläufe
• Mist- und Güllelagerung
• Kadaverlagerung und –entsorgung.
Den Betrieb vor einem Erregereintrag schützen
Anschließend erteilen die Tierärzte der Tiergesundheitsdienste Empfehlungen, um die Biosischerheit auf dem begutachteten Betrieb zu verbessern. Für solch eine kostenlose Beratung könne der jeweilige Tierarzt beim zuständigen Tiergesundheitsdienst kontaktiert werden. Zu finden sind die Kontaktdaten auf der Internetseite der TSK unter: www.tsk-bw.de.
Das Programm wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) unterstützt. Landwirte sind laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in ihren Tierbestand zu vermeiden. In einem vorangegangenen Projekt in den Jahren 2021 und 2022 habe sich laut TSK gezeigt, dass es dringenden Verbesserungsbedarf bei der Biosicherheit in den schweinehaltenden Betrieben in Baden-Württemberg gebe.
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