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Notfallzulassung nach Artikel 53 in Pflanzkartoffeln

Die Blattläuse sind los

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) vom 20. April 2025 bis zum 17. August 2025 erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 31.03.2025
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Promanal HP darf nach Warndienstaufruf beziehungsweise ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle entweder zweimal im Zeitraum BBCH 10 (erste Blätter spreizen sich ab) bis BBCH 24 (4. basaler Seitentrieb > 5 cm gebildet) im Abstand von drei Tagen mit einem Aufwand von 3,5 Liter/ha in 200 – 400 l Wasser/ha gespritzt werden oder zweimal im Zeitraum von BBCH 25 (5. basaler Seitentrieb > 5 cm gebildet) bis BBCH 91 (Beginn der Laubblattvergilbung beziehungsweise Laubblattaufhellung) im Abstand von sieben Tagen mit einem Aufwand von 7 Liter/ha in 200 – 400 l Wasser/ha.

Aussortierte Pflanzkartoffeln können zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

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