Erster Geflügelpestfall in Oberösterreich
Am 20. Januar 2022 wurde ein erster Fall von Geflügelpest in Oberösterreich nachgewiesen. Das haben die Bundesämter für Ernährungssicherheit, für Sicherheit im Gesundheitswesen und für Verbrauchergesundheit (AGES) mitgeteilt.
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In einem Kleinbetrieb mit 49 Hühnern im Bezirk Rohrbach hat die AGES bei sechs verendeten Hühnern eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 bestätigt. Am selben Tag wurde in einem benachbarten Kleinbetrieb (10 Hühner, 10 Enten) ebenfalls der Verdacht auf Geflügelpest ausgesprochen.
Beide Betriebe wurden durch die zuständige Veterinärbehörde gesperrt. Die übrigen Tiere des Betriebs mit nachgewiesener Geflügelpest wurden unter behördlicher Aufsicht getötet; aus dem Verdachtsbetrieb wurden Proben an die AGES gesendet.
In Abstimmung zwischen dem Gesundheitsministerium und der Landesbehörde wird nun eine Ausweitung des Risikogebietes festgelegt, in dem eine Stallhaltepflicht für Betriebe mit 350 und mehr Stück Geflügel gelten wird. Eine entsprechende Novelle dazu wird seitens Gesundheitsministerium und im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium erarbeitet und tritt in den nächsten Tagen in Kraft.