Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rechtsgutachten zur Ferkelkastration

Gute Nachrichten

Die Abschaffung der betäubungslosen Ferkelkastration und ihre Folgen für süddeutsche Ferkelerzeuger waren Thema einer Besprechung beim Bayerischen Bauernverband.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Der Bayerische Bauernverband (BBV) hatte am Mittwoch, 14. Dezember 2016, zu einer Besprechung zur Ferkelkastration eingeladen, bei der die Folgenabschätzung der süddeutschen Landesanstalten und das von der Branche beauftragte Rechtsgutachten vorgestellt wurde. Sollte für die Kastration nur die Narkose zur Verfügung stehen, würden die süddeutschen Ferkelerzeuger pro Jahr mit rund 13 Mio. Euro belastet. Die Auswirkungen wären katastrophal: Insbesondere kleine und mittlere Ferkelerzeuger bis 250 Sauen wären verstärkt (zusätzlich zum laufenden Strukturwandel) gezwungen, den Betriebszweig aufzugeben. Da über 90 Prozent der süddeutschen Ferkelerzeuger in diese Kategorie fallen, würde das einen regelrechten Strukturbruch bedeuten.

Das Rechtsgutachten stellt jedoch eindeutig klar, dass das Tierschutzgesetz solche massiven Folgen nicht erzwingt: Betäubung muss keine Narkose sein, sondern auch eine örtliche Schmerzausschaltung ist ausreichend. Der Gesetzgeber sieht hier eine Entscheidungsmöglichkeit beim betreuenden Tierarzt. BBV-Präsident Walter Heidl erklärt: „Zwei Jahre vor dem Auslaufen der Übergangsfrist ist das eine gute Nachricht für die deutsche Schweinehaltung und besonders für alle kleineren Betriebe. Mit dem Gutachten ist der Weg frei für einen tiergerechten, praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Weg der Kastration.“ Die Fachleute sind nun gefordert, den abgesteckten Rahmen mit geeigneten Verfahren auszufüllen, beispielsweise die Schmerzausschaltung durch den Landwirt. Der Staat und die Marktbeteiligten müssen dazu ihren Beitrag leisten.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.