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Ferkelkastration

QS organisiert Abstimmung mit Nachbarländern

Im QS-System können alle Verfahren zur Vermeidung der betäubungslosen Ferkelkastration angewendet werden, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen. Mit den Standardgebern aus Dänemark, Belgien und den Niederlanden stimmt QS ein vergleichbares Vorgehen ab.
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Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit unter den Ländern und Standards nicht zu beeinträchtigen. Zudem soll ein vergleichbar hohes Niveau im Tierschutz erreicht werden. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die Tierschutzkriterien in den Standards konsequent umzusetzen sind. „Wir wollen erreichen, dass die Betriebe, die die gegenseitigen Anerkennung der Standards nutzen, auch zukünftig in die jeweiligen Systeme liefern können und für alle Systemteilnehmer Planungssicherheit erreicht wird“, bekräftigt Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer von QS.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die eingesetzten Methoden werden sich in den Herkunftsländern auch zukünftig unterscheiden. QS wird allerdings Alternativverfahren nur akzeptieren, die der Vorgabe „Betäubung oder Schmer-zausschaltung“ gerecht werden.

„Für Lieferanten ins QS-System wird der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten“, erläutert Nienhoff. „Das heißt: Auch Sauenhalter im Ausland, die ihre Tiere an Schweinemäster im QS-System liefern, müssen ab 2019 die Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes erfüllen. Außerdem dürfen im QS-System Schweinefleisch und Schlachtschweine auch aus dem Ausland nur dann vermarktet werden, wenn auch die Ferkel, die ab 2019 geboren werden und chirurgisch kastriert werden, nach den Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes behandelt wurden.“

 

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